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Amtliches Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Weiskirchen
Ausgabe 43/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Infoveranstaltung

„Patientenverfügung“

am Mittwoch, 29.10.2025, 17:30 Uhr, Rathaus, Sitzungssaal;

Am Mittwoch, 29.10.2025 findet um 17:30 Uhr, Rathaus, Sitzungssaal, 1. OG, eine Informationsveranstaltung zum Thema „Patientenverfügung“, statt.

Frau Müller von der Arbeitsgemeinschaft Altenhilfe Merzig e. V. wird Sie rund um das Thema „Patientenverfügung“ informiert.

Mit einer schriftlichen Patientenverfügung können Patientinnen und Patienten für den Fall ihrer Einwilligungsunfähigkeit in medizinischen Angelegenheiten vorsorglich festlegen, dass in einer bestimmten Situation bestimmte medizinische Maßnahmen durchzuführen oder zu unterlassen sind. Damit wird sichergestellt, dass der Patientenwille umgesetzt wird, auch wenn er in der aktuellen Situation nicht mehr geäußert werden kann.

Jede einwilligungsfähige volljährige Person kann eine Patientenverfügung verfassen, die sie jederzeit formlos widerrufen kann. Es ist sinnvoll, sich von einer Ärztin, einem Arzt oder einer anderen fachkundigen Person beraten zu lassen. Treffen die konkreten Festlegungen in einer Patientenverfügung auf die aktuelle Lebens- und Behandlungssituation der Patientin oder des Patienten zu, sind die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt wie auch die Pflegekräfte daran gebunden. Ist ein/e rechtliche/r Betreuer/in oder ein/e Bevollmächtigte/r als Vertreter/in vorhanden, hat er oder sie dem Willen der Patientin oder des Patienten lediglich Ausdruck und Geltung zu verschaffen.

Dauer der Veranstaltung ca. 45 Minuten.

Die Teilnahme ist kostenlos.

Wir laden Sie recht herzlich zu der Veranstaltung ein.

Für weitere Rückfragen zur Veranstaltung wenden Sie sich bitte an:

Frau Harion-Löber

Fachkraft für kommunales Gesundheitsmanagement bei der Gemeinde Weiskirchen

Tel.: 06876 709532

Email: nicole.harion-loeber@weiskirchen.de