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Amtliches Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Weiskirchen
Ausgabe 44/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Demenswanderausstellung

Wanderausstellung „Demenz – Was dann?“ ab dem

6. November bis 30. November 2023 in den Räumlichkeiten des Haus des Gastes

Einladung zur Auftaktveranstaltung am 06. November um 18.00 Uhr

Vor besondere Aufgaben sind pflegende Angehörige von Menschen, die an Demenz (z. B. Alzheimer – Krankheit) leiden, gestellt. Vergesslichkeit, Aggressivität, Desorientiertheit, Umkehr des Tag- Nacht- Rhythmus strapazieren häufig die Beziehung zwischen den an Demenzen erkrankten Personen und den Betreuerinnen und Betreuern.

Im Saarland sind ca. 23.600 Menschen von Demenz betroffen, wovon die meisten von ihren Angehörigen im häuslichen Umfeld gepflegt werden.

Mit der konzipierten Wanderausstellung „Demenz – Was dann?“ möchte die Landesfachstelle Demenz Saarland auf das Thema „Demenz“ aufmerksam machen.

Die Wanderausstellung wird am 06. November 2023 mit einer Auftakt-veranstaltung um 18.00 Uhr, in den Räumlichkeiten des Haus des Gastes eröffnet und ist bis zum 30. November 2023 zu den Öffnungszeiten der Hochwald Touristik, zu sehen.

Die Öffnungszeiten sind von montags bis freitags von 09.00 Uhr - 12.30 Uhr sowie von 14.00 Uhr - 16.00 Uhr.

Im Rahmen dieser Demenzausstellung finden folgende Informations-veranstaltungen statt.

Mittwoch, 15.11.2023, 18.00 Uhr, Haus des Gastes, Raum Weiskirchen
Thema: Patientenverfügung (Dauer ca. 45 Minuten)
Referentin: Alexandra Müller, Arbeitsgemeinschaft Altenhilfe Merzig e.V.
In diesem Vortrag werden Sie rund um das Thema „Patientenverfügung“ informiert.
Mit einer schriftlichen Patientenverfügung können Patientinnen und Patienten für den Fall ihrer Einwilligungsunfähigkeit in medizinischen Angelegenheiten vorsorglich festlegen, dass in einer bestimmten Situation bestimmte medizinische Maßnahmen durchzuführen oder zu unterlassen sind. Damit wird sichergestellt, dass der Patientenwille umgesetzt wird, auch wenn er in der aktuellen Situation nicht mehr geäußert werden kann.

Jede einwilligungsfähige volljährige Person kann eine Patientenverfügung verfassen, die sie jederzeit formlos widerrufen kann. Es ist sinnvoll, sich von einer Ärztin, einem Arzt oder einer anderen fachkundigen Person beraten zu lassen. Treffen die konkreten Festlegungen in einer Patientenverfügung auf die aktuelle Lebens- und Behandlungssituation der Patientin oder des Patienten zu, sind die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt wie auch die Pflegekräfte daran gebunden. Ist ein/e rechtliche/r Betreuer/in oder ein/e Bevollmächtigte/r als Vertreter/in vorhanden, hat er oder sie dem Willen der Patientin oder des Patienten lediglich Ausdruck und Geltung zu verschaffen.

Mittwoch, 22.11.2023, 17.30 Uhr, Haus des Gastes, Raum Weiskirchen

Thema: „Enkeltrick und andere aktuelle Betrugsmaschen“ (Dauer ca. 1 Stunde)

Referent: Dr. Peter Kleinmann, Seniorensicherheitsberater des Seniorenbüros der Arbeitsgemeinschaft Altenhilfe Merzig e. V.

Immer wieder erhalten ältere Menschen Telefonanrufe von Kriminellen. Mit dem sogenannten Enkeltrick versuchen Betrüger, Geld von Senioren zu erbeuten. Bei einer anderen Masche täuschen die Täter vor, ein Mitarbeiter der Polizei, ein Staatsanwalt, Richter oder von der Bank zu sein. In diesem Vortrag erfahren ältere Bürgerinnen und Bürger, wie diese Betrugsmaschen funktionieren, bei welchen Anzeichen Vorsicht geboten ist und welche Empfehlungen die Polizei dazu gibt.

Wir laden Sie recht herzlich zu den Veranstaltungen ein.

Die Teilnahme ist kostenlos.

Weitere Informationen zum Thema „Demenz“ und der Wanderausstellung erhalten Sie bei der Landesfachstelle Demenz Saarland, Ludwigstraße 5, 66740 Saarlouis, Tel.: 06831/ 4 88 18 0, landesfachstelle@demenz-saarland.de, www.demenz-saarland.de