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Amtliches Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Weiskirchen
Ausgabe 44/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Ablegen von Kerzen und Blumenschmuck an den Baumgrabstätten

Die Friedhofssatzung erlaubt, Kerzen und Blumenschmuck an den hierfür vorgesehenen zentralen Plätzen (Granitfläche vor den Stelen) abzustellen.

Gerade im Hinblick auf Allerheiligen bitten jedoch zu berücksichtigten, dass die zentrale Fläche allen Angehörigen gemeinsam zur Verfügung steht. Bei der Ablage von Kerzen und Blumenschmuck ist daher besondere gegenseitige Rücksichtnahme geboten. Zudem müssen die Stelen für andere Besucher stets zugänglich bleiben.

Aus diesem Grund bitten wir die Angehörigen eindringlich, auf üppigen Blumenschmuck zu verzichten und das Abstellen von Kerzen und Blumenschmuck auf ein möglichst geringes Maß zu reduzieren.

Verwelkte Blumen sowie abgebrannte Kerzen sind zeitnah selbständig zu entfernen.

Die Friedhofsverwaltung