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Amtliches Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Weiskirchen
Ausgabe 45/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Öffentliche Aufforderung ! 6. Abschlag an Wasser- und Abwassergebühren fällig am 15.11.2023

Allen Anschlussnehmern der Wasserversorgung und der Abwasserentsorgung zur Kenntnis, dass der 6. Abschlag an Wasser- und Abwassergebühren für das laufende Jahr 2023 am 15.11.2023 abgebucht wird.

Bankabbucher sollten dafür Sorge tragen, dass zu diesem Termin ausreichende finanzielle Mittel auf dem bei uns hinterlegten SEPA Konto zur Verfügung stehen. Rücklasten werden berechnet und bei der nächsten Abbuchung mit abgebucht.

Die nicht am SEPA Lastschrifteinzugsverfahren teilnehmenden Anschlussnehmer bitte ich den 6. Abschlag an Wasser- und Abwassergebühren pünktlich zum 15.11.2023 auf die nachfolgend aufgeführten Konten zu überweisen:

Bankverbindung Gemeindewasserwerk:

Sparkasse Merzig-Wadern:

IBAN: DE36 5935 1040 0000 202614 BIC: MERZ DE 55

Bankverbindung Abwasserwerk:

Sparkasse Merzig-Wadern:

IBAN: DE80 5935 1040 0000 2025 98 BIC: MERZ DE 55

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das Wasserwerk und das Abwasserwerk unterschiedliche Bankverbindungen haben und die Überweisungen nur auf diese Konten vorgenommen werden dürfen.

Während eines Jahres sind jederzeit Änderungen in der Abschlagssumme, der Bankverbindung, des Namens usw. möglich. Hierzu wenden Sie sich bitte rechtzeitig, spätestens bis zum 5. des Abbuchungsmonats, an die Mitarbeiter des Gemeindewasserwerkes bzw. des Abwasserwerkes.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der beiden Eigenbetriebe „Gemeindewasserwerk Weiskirchen“ und „Abwasserwerk der Gemeinde Weiskirchen“ sind im Verwaltungs- und Dienstleistungszentrum Weiskirchen telefonisch (06876 – 709-527 oder 709-533) oder per E-Mail (wasserwerk@weiskirchen.de) während den üblichen Dienstzeiten zu erreichen.

Der Werkleiter
Wolfgang Hübschen