Auf Grund der §§ 44 und 45 der Straßenverkehrsordnung (StVO) in der heute gültigen Fassung wird anlässlich der Veranstaltung „St. Martin“ im Ortsteil Weiskirchen am Dienstag, 11.11.2025, von 17:30 Uhr bis (voraussichtlich) 20 Uhr folgende verkehrsrechtliche Anordnung erlassen:
| 1. | Die „Kurparkstraße“ wird in Höhe der Festwiese (siehe VZ-Plan) für den Durchgangsverkehr gesperrt. |
| 2. | Die „Konfelder Straße“ wird ab der Einmündung von der L II. O. 365 für den Durchgangsverkehr, ausgenommen Anlieger bis zum Parkplatz des Parkhotels/Vitalis, gesperrt und in Richtung Kreisverkehrsplatz umgeleitet. |
| 2. | Die Straße „Lauterstein“ wird aus Fahrtrichtung der Straßen „Im Hänfert“ und „Kapellenberg“ für den Durchgangsverkehr, ausgenommen Anliegerverkehr, gesperrt und der Verkehr in Richtung Ortsmitte umgeleitet. |
| 3. | Eine Umleitung zu den Hochwaldkliniken wird eingerichtet über den Kreisverkehrsplatz – Kirchenweg – Kapellenberg |