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Amtliches Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Weiskirchen
Ausgabe 47/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Wasserzählerablesung 2023

Um die jährlichen Jahresverbrauchsabrechnungen erstellen zu können, müssen zunächst die abgegebenen Wassermengen über die jeweiligen Hauswasserzähler ermittelt werden.

Hierzu werden den Hauseigentümern wiederum Selbstablesekarten zur Verfügung gestellt, die nach derzeitgem Stand Ende November zugestellt werden.

Nach der Zustellung bitten wir Sie, Ihren Zählerstand selbst abzulesen und dem Gemeindewasserwerk mitzuteilen.

Die Übermittlung sollte – sofern möglich – über die eigens hierfür eingerichtete Online-Plattform erfolgen. Alternativ besteht die Möglichkeit, die Übermittlung telefonisch (06876 – 709-533 bzw. 709-527), per E-Mail (wasserwerk@weiskirchen.de) oder durch Einwurf in den Briefkasten der Gemeindeverwaltung vorzunehmen.

Benötigen Sie Hilfe bei der Zählerablesung oder können Sie Ihren Zählerstand nicht selbst ablesen? Bitte fragen Sie hierzu Ihre Verwandten / Angehörigen oder Nachbarn, ob diese im Bedarfsfall die Ablesung vornehmen können. Sofern dies nicht möglich ist, so bitten wir Sie, sich frühzeitig mit dem Gemeindewasserwerk Weiskirchen in Verbindung zu setzen.

Das Gemeindewasserwerk Weiskirchen bedankt sich vorab für ihre Mithilfe und wünscht Ihnen bereits jetzt eine schöne Vorweihnachtszeit!

Der Werkleiter
Wolfgang Hübschen