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Amtliches Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Weiskirchen
Ausgabe 47/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Jagdgenossenschaft Weiskirchen

Verwendung der Jagdpachterträge des Jagdjahres 2023/2024

In der Genossenschaftsversammlung der Jagdgenossenschaft Weiskirchen am 13.11.2024 wurde beschlossen, den Jagdpachtertrag für das Jagdjahr 2023/2024 anzusparen. Wiedersprüche zu diesem Beschluss sind bis einem Monat nach dieser Veröffentlichung durch Antragsstellung beim Jagdvorsteher einzureichen.

Jeder Jagdgenosse hat gem. § 10 Bundesjagdgesetz die Möglichkeit, die Auszahlung seines Anteiles zu verlangen. Dieser Antrag muss innerhalb einer Frist von einem Monat nach Veröffentlichung dieser Entscheidung während der Dienststunden im Rathaus in Weiskirchen, Kirchenweg 2, eingereicht oder zu Protokoll erklärt werden.

Bei der Antragstellung müssen Grundstücksveränderungen seit der letzten Auszahlung im Jagdjahr angegeben und nachgewiesen werden; andernfalls wird die zuletzt festgestellte Fläche angenommen.

Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass später eingehende Anträge nicht mehr berücksichtigt werden können. Gemäß § 15 der Satzung der Jagdgenossenschaft Weiskirchen werden Beträge unter 15,00 € nicht ausgezahlt.

Weiskirchen, den 13.11.2024
Der Jagdvorsteher
Stephan Barth