Auf Grund der §§ 44 Abs. 1 und 45 Abs. 3 der Straßenverkehrsordnung (StVO) vom 16.11.1970 (BGBl. I S. 1565) in der heute gültigen Fassung wird aus Anlass der Veranstaltung „Weihnachtsmarkt des Fördervereins Weierweiler“ am Samstag, den 02.12.2023 und Sonntag, den 03.12.2023 folgende „Verkehrsrechtliche Anordnung“ erlassen:
Die Gemeindestraße „Zum Herrengarten“ wird vom Einmündungsbereich der Straße „Zum Herrengarten/Dorfstr.“ (Gasthaus Brix) bis zur Straße „Zum Herrengarten“ (Haus-Nr. 3) für den Durchgangsverkehr voll gesperrt.
Für die Dorfstraße wird ab der Einmündung der Straße „Campingplatz Weierweiler Mühle“ bis zum Kreuzungsbereich Dorfstr./Rappweiler Str. in der Ortsmitte sowie für die „Rappweiler Straße“ ab dem Kreuzungsbereich bis zum Ortsende in Richtung Rappweiler für die rechte Straßenseite ein Halteverbot angeordnet.
Maßgebend für den Beginn und das Ende der verkehrsrechtlichen Anordnung sind die aufgestellten Verkehrszeichen.