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Amtliches Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Weiskirchen
Ausgabe 48/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Öffentliche Mahnung

Die Gemeindekasse der Gemeinde Weiskirchen macht Sie darauf aufmerksam, dass

alle Wasser-/Abwassergebühren für 2025 fällig waren.

Die Anschlussnehmer/Gebührenpflichtigen, die mit der Entrichtung der Wasser- und Abwassergebühren im Rückstand sind, werden hierdurch öffentlich gemahnt, die Rückstände bis spätestens Mittwoch, 03. Dezember 2025 auf das entsprechend genannte Konto zu überweisen:

Wassergebühren:

Sparkasse Merzig-Wadern,

IBAN: DE36 5935 1040 0000 2026 14

Abwassergebühren

Sparkasse Merzig-Wadern,

IBAN: DE80 5935 1040 0000 2025 98

alle Steuern, Abgaben & Gewerbesteuern fällig waren.

Die Steuer-/Abgabenpflichtigen, die mit der Entrichtung der oben genannten Steuern und Abgaben im Rückstand sind, werden hiermit öffentlich gemahnt, die Rückstände bis spätestens Mittwoch, 03. Dezember 2025 auf das folgende Konto zu überweisen:

Steuern & Abgaben, Gewerbesteuer:

Sparkasse Merzig-Wadern,

IBAN: DE16 5935 1040 0000 0012 14

Nach dem 03. Dezember 2025 erfolgt eine kostenpflichtige Erhebung mit angefallenen Säumniszuschlägen und Mahngebühren.

Wir bitten Sie dies zu beachten und den Zahlungstermin einzuhalten.

Für Rückfragen stehen Ihnen die Mitarbeiter der Gemeindekasse telefonisch unter den Nummern (06876) 709-328 und 709-325 oder per Mail unter gemeindekasse@weiskirchen.de zur Verfügung.

Gemeinde Weiskirchen

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