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Amtliches Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Weiskirchen
Ausgabe 49/2022
Amtliche Bekanntmachungen
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Vorverlegung des Dienstleistungsnachmittages in der Weihnachtswoche (51. KW) von Donnerstag auf Dienstag!

Sehr geehrte Mitbürgerinnen und Mitbürger,

am Donnerstag, 22. Dezember 2022, ist die Gemeindeverwaltung für den Publikumsverkehr nur vormittags von 8:30 bis 12:00 Uhr und nachmittags von 13:30 bis 15:30 Uhr geöffnet. Der Dienstleistungsnachmittag bis 18:00 Uhr entfällt. Stattdessen ist die Gemeindeverwaltung am Dienstagnachmittag, 20. Dezember 2022, von 13:30 bis 18:00 Uhr anstatt bis 15:30 geöffnet.

Ich bitte um Ihr Verständnis!

Wolfgang Hübschen, Bürgermeister