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Amtliches Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Weiskirchen
Ausgabe 49/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Wasserzählerablesung 2023

Um die jährlichen Jahresverbrauchsabrechnungen erstellen zu können, müssen zunächst die abgegebenen Wassermengen über die jeweiligen Hauswasserzähler ermittelt werden. Hierzu wurden den Hauseigentümern entsprechende Selbstablesebriefe zugestellt.

Falls Sie Ihren Wasserzählerstand noch nicht abgelesen und übermittelt haben, so bitten wir Sie darum, dies bis zum 17.12.2023 zu erledigen. Ansonsten wird ihr Zählerstand geschätzt.

Für die Übermittlung stehen Ihnen die folgenden Möglichkeiten zur Verfügung:

  • Einwurf des vollständig ausgefüllten Ablesezettels in den Briefkasten der Gemeindeverwaltung (rechts neben dem Haupteingang zum Verwaltungs- und Dienstleistungszentrum)

  • per E-Mail unter wasserwerk@weiskirchen.de

Das Gemeindewasserwerk Weiskirchen bedankt sich vorab für Ihre Mithilfe und wünscht Ihnen bereits jetzt eine schöne Weihnachtszeit und einen guten Start in das neue Jahr 2024!

Der Werkleiter
Wolfgang Hübschen