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Amtliches Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Weiskirchen
Ausgabe 5/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Probe der zentralen Sirenensteuerung

Um eine Kontrolle über die Funktion der Alarmsirenen, die an das Funksteuersystem angeschlossen sind, zu erhalten, ist es erforderlich, einmal im Monat an einem Samstag ab

12.00 Uhr eine Probe durchzuführen. Sollte während der Probe ein Realfall eintreten, wird abermals die Alarmanlage des betreffenden Löschbezirks in Funktion gesetzt.

Am 03.02.2024 erfolgt von dem Zweckverband für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung in Saarbrücken die Alarmierung der Sirenen in der Gemeinde.

Der Wehrführer