Auf Grund der §§ 44 und 45 der Straßenverkehrsordnung (STVO) vom 16.11.1970 (BGBL. I S. 1565) in der heute gültigen Fassung wird aus Anlass der „Faschings-Veranstaltungen“ in der Hochwaldhalle im Ortsteil Weiskirchen vom Donnerstag, den 08.02.2024 bis einschließlich Montag, den 12.02.2024 folgende „Verkehrsrechtliche Anordnung“ erlassen:
von Donnerstag, den 08.02.2024 bis Montag, den 12.02.2024
| 1. | Die Gemeindestraße „In der Perch“ wird in dem Bereich zwischen Forsthausstraße und bis zum Ende der Hochwaldhalle zur Einbahnstraße erklärt. |
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| a) zulässige Fahrtrichtung: Jugendherbergstrasse |
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| b) gesperrte Fahrtrichtung: Forsthausstraße |
| 2. | In dem zu 1 genannten Bereich verbleibt es bei dem bereits bestehenden eingeschränkten Halteverbot auf der Straßenseite der Hochwaldhalle. |
| 3. | Die Verkehrszeichen 220-20 StVO (Einbahnstraße) und 267 StVO (Verbot der Einfahrt) sind am Beginn/Ende der Einbahnstraße und in Höhe der Einmündung des Parkplatzes in die Einbahnstraße aufzustellen. |
Maßgebend für den Beginn und das Ende der verkehrsrechtlichen Anordnung sind die aufgestellten Verkehrszeichen