Auf Grund der §§ 44 und 45 der Straßenverkehrsordnung (StVO) vom 16.11.1970 (BGBl. I S. 1565) in der heute gültigen Fassung wird aus Anlass der Faschingsveranstaltung „Rathausstürmung“ im Ortsteil Weiskirchen am Donnerstag (Fetter Donnerstag), 08.02.2024 ab 18:11 Uhr bis voraussichtlich 19:00 Uhr folgende „Verkehrsrechtliche Anordnung“ erlassen:
Beginn der Sperrung: 08.02.2024 um 18:00 Uhr
Ende der Sperrung: 08.02.2024 nach Ende der Veranstaltung
um ca. 19.00 Uhr
| 1. | Für den Fahrzeugdurchgangsverkehr werden gesperrt: |
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| a) die Trierer Straße ab Verkehrskreisel in Richtung Rathaus |
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| b) der Kirchenweg ab der Einmündung der Straße „Lehmkaul“ in Richtung Rathaus, |
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| c) die Trierer Straße ab dem ehemaligen „Haus Josten“ in Richtung Rathaus |
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| Es sind aufzustellen: Absperrschranken mit gelben Leuchten |
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| VZ: Z 250 mit Zusatzschild „Anlieger frei“ sowie |
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| Zusatzschild „Veranstaltung“ |
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| d) Der Veranstaltungsbereich ist mit Absperrschranken mit roten Leuchten und dem VZ: Z 250 abzugrenzen |
| 2. | Die Umleitung zu 1a erfolgt durch die Losheimer Straße – Heiligkreuzstraße – Trierer Straße; |
| 3. | Maßgebend für den Beginn und das Ende der Verkehrsrechtlichen Anordnung sind die aufgestellten Verkehrszeichen. |