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Amtliches Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Weiskirchen
Ausgabe 5/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Bürgermeister Stephan Barth zum Gespräch beim Finanzminister des Saarlandes

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, werte Gäste,

am Montag, 19. Januar war ich zu einem Gespräch bei Herrn Minister Jakob von Weizsäcker, Ministerium für Finanzen und Wissenschaft des Saarlandes.

Wichtigstes Thema des zweistündigen Gespräches beim Finanzminister:

Die für 2026-2027 geplante umfassende Reform des Kommunalen Finanzausgleichs ( KFA )

Über den kommunalen Finanzausgleich erhalten die saarländischen Gemeinden eine jährliche finanzielle Zuweisung zur Bewältigung der kommunalen Aufgaben.

Die Gemeinde Weiskirchen erhält bisher jährlich aufgrund ihrer gesetzlich zugewiesenen Funktion als Kurort im Rahmen des Kommunalen Finanzausgleichs eine Ergänzungszuweisung, den sogenannten „Kurorteansatz“ ( ca. 1.000.000 €! ).

Dieser dient der Finanzierung der Sonderbelastung der Gemeinde für die Vorhaltung der qualitativ hochwertigen und aufwendigen Kurortinfrastruktur.

Der Entwurf zur Reform des Kommunalen Finanzausgleichs sieht die Streichung dieses für die Gemeinde Weiskirchen sehr wichtigen „Kurortergänzungsansatz“ vor!

Das ist für die Gemeinde Weiskirchen nicht zu akzeptieren!

Deshalb meine Forderung im Gespräch mit dem Finanzminister;

Die Gemeinde Weikirchen unterstützt das Ziel einer bedarfsgerechten Reform des KFA.

Wir fordern jedoch nachdrücklich den uneingeschränkten Erhalt des Kurortansatzes als unverzichtbares Korrektiv für die Vorhaltung der aufwendigen Kurortinfrastruktur.

Als Heilklimatischer Kurort unterliegt Weiskirchen strengen Auflagen.

Weiskirchen hält eine Kurortinfrastruktur, die auf ca. 200.000 Übernachtungen

( inkl. Hochwaldkliniken ) und Tagestouristen ausgelegt ist.

Die Finanzierung erfolgt jedoch primär über die Umlagegrundlagen von rd. 6.500 Einwohnern.

Darüber hinaus hat die Gemeinde Weiskirchen durch ihre Kurortfunktion und der damit verbundenen Emissionsschutzauflagen auf die Ansiedlung emissionsstarker Industrieansiedlung und damit auf potentielle Gewerbesteuereinnahmen verzichtet.

Ohne den Sonder-Kurortansatz ist die Last zur Vorhaltung der Infrastruktur für die Bürgerinnen und Bürger nicht mehr vermittelbar.

Weiskirchen ist auch Naherholungsbereich und Gesundheitsstandort für das Saarland!

Die Einrichtungen der medizinischen Rehabilitation und der Gesundheitsvorsorge im Kurort Weiskirchen gehören zu den tragenden Säulen der saarländischen Gesundheitswirtschaft.

Ein Wegfall der Ergänzungszuweisung für den Kurortsonderstatus würde die Gemeinde zwingen bei der qualitativ hochwertigen Kurortinfrastruktur empfindlich zu sparen, was unmittelbar das Prädikat Kurort und damit auch langfristig den Klinikstandort Weiskirchen gefährden würde.

Nach dem Gespräch mit dem Finanzminister bin ich aber zuversichtlich, dass man die berechtigte Forderung der Gemeinde Weiskirchen bei der Reform des Kommunalen Finanzausgleichs berücksichtigen wird.