Gemäß § 24 Abs. 4 der Eigenbetriebsverordnung (EigVO) vom 29.11.2010 in der heute gültigen Fassung ist der Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses mit dem Bestätigungsvermerk des Prüfers oder auch dessen Versagung sowie die beschlossene Verwendung des Jahresgewinnes bzw. Jahresverlustes öffentlich bekanntzumachen.
Hiermit ergeht folgende Bekanntmachung:
Der Jahresabschluss des Abwasserwerkes der Gemeinde Weiskirchen zum 31.12.2022 wurde wie folgt festgestellt:
1. Bilanz
Aktivseite: 6.841.866,46 €
Passivseite: 6.841.866,46 €
2. Jahreserfolgsübersicht
Jahresverlust 4.692,97 €
Wiedergabe des Bestätigungsvermerks:
„Nach dem abschließenden Ergebnis unserer Prüfung haben wir dem Jahresabschluss zum 31. Dezember 2022 und dem Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2022 des Abwasserwerk der Gemeinde Weiskirchen –Eigenbetrieb - unter dem Datum vom
16. Oktober 2023 den folgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt, der hiermit wiedergegeben wird:
Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers:
An das Abwasserwerk der Gemeinde Weiskirchen – Eigenbetrieb - :
Wir haben den Jahresabschluss des Abwasserwerk der Gemeinde Weiskirchen – Eigenbetrieb - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2022 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Wirtschaftsjahr vom 01. Januar bis zum 31. Dezember 2022 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht des Abwasserwerk der Gemeinde Weiskirchen – Eigenbetrieb – für das Wirtschaftsjahr vom 01.01 bis zum 31.12.2022 geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.
3. Feststellung und öffentliche Auslegung
Der Gemeinderat der Gemeinde Weiskirchen hat in seiner Sitzung am 07.12.2023 den Jahresabschluss zum 31.12.2022 in der vorliegenden Form festgestellt und beschlossen, den ausgewiesenen Jahresverlust in Höhe von 4.692,97 € teilweise gegen den vorhandenen Gewinnvortrag von 4.422,98 € aufzurechnen und den Restbetrag als Verlustvortrag einzustellen.
Gemäß § 24 Abs. 4 der EigVO liegen der Jahresabschluss und der Lagebericht in der Zeit vom 14.12.2023 bis einschließlich 09.01.2024 während der üblichen Öffnungszeiten im Rathaus, Zimmer 2.13, öffentlich aus.