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Amtliches Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Weiskirchen
Ausgabe 50/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Gemeindewasserwerk Weiskirchen – Eigenbetrieb – Bekanntmachung Jahresabschluss 2022

Gemäß § 24 Abs. 4 der Eigenbetriebsverordnung (EigVO) vom 29.11.2010 in der heute gültigen Fassung ist der Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses mit dem Bestätigungsvermerk des Prüfers oder auch dessen Versagung sowie die beschlossene Verwendung des Jahresgewinnes bzw. Jahresverlustes öffentlich bekanntzumachen.

Hiermit ergeht folgende Bekanntmachung:

Der Jahresabschluss des Gemeindewasserwerk Weiskirchen zum 31.12.2022 wurde wie folgt festgestellt:

1. Bilanz

Aktivseite: 5.738.460,53 €

Passivseite: 5.738.460,53 €

2. Jahreserfolgsübersicht

Jahresgewinn: 97.592,59 €

Wiedergabe des Bestätigungsvermerks

„Nach dem abschließenden Ergebnis unserer Prüfung haben wir dem Jahresabschluss zum 31. Dezember 2022 und dem Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2022 des Gemeindewasserwerk Weiskirchen –Eigenbetrieb - unter dem Datum vom 16.Oktober 2023 den folgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt:

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers:

An das Gemeindewasserwerk Weiskirchen – Eigenbetrieb - :

Wir haben den Jahresabschluss des Gemeindewasserwerk Weiskirchen – Eigenbetrieb - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2022 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Wirtschaftsjahr vom 01. Januar bis zum 31. Dezember 2022 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht des Gemeindewasserwerk Weiskirchen – Eigenbetrieb - für das Wirtschaftsjahr vom 01.01 bis zum 31.12.2022 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

  • entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung (EigVO) Saarland i.V.m den einschlägigen deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Eigenbetriebs zum 31. Dezember 2022 sowie seiner Ertragslage für das Wirtschaftsjahr vom 01. Januar bis zum 31. Dezember 2022 und
  • vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt unter Beachtung der landesrechtlichen Vorschriften ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebes. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung (EigVO) Saarland i.V.m. mit den einschlägigen deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Saarbrücken, 16.10.2023

dornbach GmbH

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Steuerberatungsgesellschaft

Prof. Hell, Wirtschaftsprüfer

Westenburger, Wirtschaftsprüfer

3. Feststellung und öffentliche Auslegung

Der Gemeinderat der Gemeinde Weiskirchen hat in seiner Sitzung am 07.12.2023 den Jahresabschluss zum 31.12.2022 in der vorliegenden Form festgestellt und beschlossen, den ausgewiesenen Jahresgewinn in Höhe von 97.592,59 € auf neue Rechnung vorzutragen.

Gemäß § 24 Abs. 4 der EigVO liegen der Jahresabschluss und der Lagebericht in der Zeit vom 14.12.2023 bis einschließlich 09.01.2024 während der üblichen Öffnungszeiten im Rathaus, Zimmer 2.13, öffentlich aus.

Weiskirchen, 08.12.2023
Wolfgang Hübschen
Bürgermeister und Werkleiter