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Amtliches Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Weiskirchen
Ausgabe 51/2022
Amtliche Bekanntmachungen
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Wasserzählerablesung 2022

Um die jährlichen Jahresverbrauchsabrechnungen erstellen zu können, müssen zunächst die abgegebenen Wassermengen über die jeweiligen Hauswasserzähler ermittelt werden. Hierzu wurden den Hauseigentümern am vergangenen Wochenende Selbstablesebriefe zugestellt.

Falls Sie ihren Wasserzählerstand noch nicht abgelesen und übermittelt haben, so bitten wir Sie darum, dies zeitnah zu erledigen. Ansonsten wird ihr Zählerstand geschätzt.

Für die Übermittlung stehen Ihnen die folgenden Möglichkeiten zur Verfügung:

  • Einwurf des vollständig ausgefüllten Ablesezettels in den Briefkasten der Gemeindeverwaltung (rechts neben dem Haupteingang zum Verwaltungs- und Dienstleistungszentrum)
  • per E-Mail unter wasserwerk@weiskirchen.de

Das Gemeindewasserwerk Weiskirchen bedankt sich vorab für Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe und wünscht Ihnen eine schöne Weihnachtszeit und einen guten Start in das neue Jahr 2023!

Der Werkleiter
Wolfgang Hübschen