über die Sitzung des Gemeinderates
| Sitzungstermin: | Donnerstag, 11.09.2025 |
| Sitzungsbeginn: | 18:00 Uhr |
| Sitzungsende: | 19:50 Uhr |
Ort, Raum: Sitzungssaal des Verwaltungs- und Dienstleistungszentrums Weiskirchen
Anwesende
Vorsitz
Stephan Barth – Bürgermeister
Mitglieder
Said Abedini - SPD
Thomas Bauer - CDU
Astrid Bidon - AFD
Detlef Bidon - AFD
Hubert Böhm - SPD
Stefan Conrad - SPD
Katja Engelhardt - CDU
Marius Engelhardt - CDU
Engelbert Gehentges - SPD
Manfred Göbel - FWG
Alessa Hemmerling - CDU
Eugen Hilgert - SPD
Stefan Jennewein - CDU
Karsten Kiefer - SPD
Helma Kuhn-Theis - CDU
Uwe Lenz - CDU
Janik Meier - SPD
Sandra Puhl - AFD
Uwe Puhl - AFD
Michael Rau - CDU
Stefan Schuh - CDU
Gunnar Schulz - FWG
Heinrich Selzer - GAL
Björn Stock - SPD
Peter Theobald - SPD
Franko Willems - CDU
Thorsten Willems – CDU
Verwaltung
Klaus Barth - Beamter
Christian Diedrich - Tarifbeschäftigter
Nicole Harion-Löber - Tariflichbeschäftigte
Philipp Jakobs - Tarifbeschäftigter
Marc Koepfler - Tarifbeschäftigter
Gerrit Oestreich - Tarifbeschäftigter
Alexander Passer - Tarifbeschäftigter
Anne Trierweiler – Beamtin
Gäste
Herrn Beckingervon der Saarbrücker Zeitung
Herrn Benjamin Paulus, 2. Vorsitzender des Fördervereins
der Grundschule Weiskirchen,.
Tagesordnung
| Öffentlicher Teil: | |
| 1. | Eröffnung der Sitzung; |
| 2. | Verpflichtung eines neuen Gemeinderatsmitgliedes; |
| 3. | Einwohnerfragestunde; |
| 4. | Schulentwicklung in der Gemeinde Weiskirchen; |
| 5. | Beratung und Beschlussfassung über die 1. Nachtragshaushaltssatzung und den 1. Nachtragshaushaltsplan 2025 |
| 6. | Fortführung städtebaulicher Sanierungsmaßnahmen im Ortskern von Weiskirchen; |
| 7. | Schulbauprogramm BAUSTEIN - Sofortprogramm Gemeinden: |
| 8. | Angelegenheiten des EVS; |
| 9. | Anfragen, Anregungen, Mitteilungen; |
| Nichtöffentlicher Teil: | |
| 10. | Einführung eines Informationssicherheitsmanagementsystems (ISMS) in der Gemeindeverwaltung Weiskirchen |
| 11. | Nachtragshaushalt 2025 des Landkreises Merzig-Wadern und Entwicklung SHG-Klinik Merzig |
| 12. | Erweiterung des Windparks Weiskirchen; |
| 13. | Errichtung eines Dorfgemeinschaftshauses im Ortsteil Weiskirchen; |
| 14. | Darlehensaufnahme durch das Gemeindewasserwerk Weiskirchen; |
| 15. | Auftragsangelegenheiten: |
| 15.1. | Vergabe eines Auftrages zur Erneuerung der Flutlichtleuchten auf den gemeindlichen Sportplätzen; |
| 15.2. | Vergabe eines Auftrages im Zusammenhang mit dem Breitbandausbau in der Gemeinde Weiskirchen; |
| 16. | Grundstücksangelegenheiten; |
Protokoll:
Öffentlicher Teil:
| zu 1 | Eröffnung der Sitzung; |
Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung und stellt deren ordnungsgemäßes Zustandekommen fest. Die Sitzung wurde form- und fristgerecht eingeladen. Auf Befragen ergeben sich keine Widersprüche. Der Gemeinderat der Gemeinde Weiskirchen ist beschlussfähig.
Der Bürgermeister begrüßt die anwenden Gäste mit folgen Worten:
„Sehr geehrte Damen und Herren,
werte Mitglieder des Gemeinderates,
ich heiße Sie zur heutigen Gemeinderatssitzung herzlich willkommen.
Begrüßen darf ich auch die anwesenden Mitarbeiter-/ innen der Verwaltung, der PresseHerrn Beckinger sowie die Bürgerinnen und Bürger und den 2. Vorsitzenden des Fördervereins der Grundschule Weiskirchen, Herrn Benjamin Paulus.
Ich bedanke mich für Ihr zahlreiches Erscheinen und Ihre Bereitschaft, die Belange unserer Gemeinde gemeinsam konstruktiv zu beraten und zu entscheiden.
Lassen Sie uns bitte die teilweise emotional vorbelasteten anstehenden Tagesordnungs-punkte sachlich, respektvoll und zielgerichtet behandeln – im Sinne unserer Bürgerschaft und zum Wohle der Gemeinde Weiskirchen.
Ich werde als Vorsitzender auf eine faire Umgangsweise achten.“
Die Verwaltung stellt folgende Änderungsanträge zur Tagesordnung:
| zu 2 | Verpflichtung eines neuen Gemeinderatsmitgliedes; |
Sachverhalt:
Das bisherige Gemeinderatsmitglied Jörg Glowick legt mit Schreiben vom 07. Mai 2025 sein Gemeinderatsmandat zum 04.07.2025 nieder. Bürgermeister Stephan Barth bedankte sich für die gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit dem ausgeschiedenen Ratsmitglied.
Aufgrund desWahlvorschlags der CDU wurde Frau Katja Engelhardt als Nachrückerin angeschrieben und erklärte das Gemeinderatsmandat anzunehmen. Sie wird nunmehr durch den Vorsitzenden als neues Gemeinderatsmitglied förmlich verpflichtet.
Der Bürgermeister spricht zur Verpflichtung folgende Erklärung vor:
| „Ich verpflichte Sie hiermit gemäß § 33 Absatz 2 KSVG zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Ausübung Ihres Amtes und zur Verschwiegenheit. Bei der Ausübung Ihres Amtes handeln Sie nach Ihrer freien, nur durch die Rücksicht auf das Gemeinwohl bestimmten Gewissensüberzeugung und sind an Aufträge und Weisungen nicht gebunden. Sie haben gegenüber der Gemeinde Weiskirchen eine besondere Treuepflicht, welche auch die Pflicht zur Verschwiegenheit über vertrauliche Angelegenheiten umfasst. Das gilt auch, wenn Sie nicht mehr im Amt sind. Sie sind verpflichtet, an den Sitzungen des Gemeinderates teilzunehmen. Sie vollziehen diese Verpflichtung jetzt durch Handschlag mit mir.“ |
Die Niederschrift über die Verpflichtung wirdals Anlage der Niederschrift beigefügt.
| zu 3 | Einwohnerfragestunde; |
Sachverhalt:
Auf der Grundlage der vom Gemeinderat beschlossenen „Satzung über die Errichtung einer Einwohnerfragestunde“ wird den Einwohnerinnen und Einwohnern der Gemeinde Weiskirchen im Rahmen einer Fragestunde regelmäßig die Gelegenheit gegeben, Fragen aus dem Bereich der kommunalen Selbstverwaltung zu stellen sowie Anregungen und Vorschläge zu unterbreiten.
Zu diesem Tagesordnungspunkt sind in der heutigen Sitzung zahlreiche Einwohnerinnen und Einwohner im Rathaus erschienen, um hinsichtlich des nachfolgenden Tagesordnungspunktes „Schulentwicklung in der Gemeinde Weiskirchen“ ein Statement abzugeben und auch dem Bürgermeister gegenüber eine Petition in derselben Angelegenheit zu überreichen.
Alsdann erteilt der Vorsitzende dem Herrn Benjamin Paulus, 2. Vorsitzender des Fördervereins der Grundschule Weiskirchen, antragsgemäß das Wort.
Es erfolgt im Anschluss ein Redebeitrag des Herrn Paulus welcher damit schließt, dass man um eine erneute Entscheidungsfindung in der Angelegenheit „Schulentwicklung in der Gemeinde Weiskirchen“ bittet.
Sodann überreicht Herr Paulus dem Bürgermeister gegenüber eine Petition.
Auf eine Frage aus der Mitte des Rates hin weist der Bürgermeister darauf hin, dass man die Petition verwaltungsseitig auswerten und dem Rat über das Ergebnis dieser Auswertung berichten werde.
Beschluss: -/-
Abstimmungsergebnis: -/-
| zu 4 | Schulentwicklung in der Gemeinde Weiskirchen; |
Sachverhalt:
Letztmalig befasste sich der Gemeinderat der Gemeinde Weiskirchen in seiner Sitzung am 03.04.2025 mit der Thematik „Schulentwicklung in der Gemeinde Weiskirchen“.
Unter Tagesordnungspunkt 3 derselben Sitzung schloss sich der Gemeinderat der Empfehlung des vorberatenden Hauptausschusses an und fasste den mehrheitlichen Beschluss, der vorliegenden Ausführungsvariante 1, was die Schulentwicklung in der Gemeinde Weiskirchen anbelangt, die Zustimmung zu erteilen.
Es handelt sich dabei insbesondere um die folgende Variante:
| - | Erweiterung der Grundschule am Standort in Thailen; |
| - | Erweiterung der Grundschule sowie Erweiterung der Freiwilligen Ganztagsschule am Standort in Konfeld; |
Am 10.07.2025 ist der Verwaltung nun ein gemeinsamer Antrag der SPD-Fraktion, der FWG-Fraktion sowie der GAL im Gemeinderat in derselben Angelegenheit zugegangen.
Von dort wird mit demselben Antrag „eine Wiederaufnahme der Beratung zum Schulstandortbeschluss mit dem Ziel begehrt, die Entscheidung zugunsten eines zentralen Neubaus in Rappweiler-Zwalbach (= Variante 4.2) neu zu bewerten und die bisherige diesbezgl. Beschlusslage aufzuheben“.
Diese Variante 4.2 beinhaltet die folgenden Maßnahmen:
| - | Standort mit Grundschule und Freiwilliger Ganztagsschule im Ortsteil Konfeld unverändert; |
| - | Wegfall des Grundschulstandortes im Ortsteil Thailen; |
| - | Neubau für Grundschule sowie Freiwillige Ganztagsschule am Standort im Ortsteil Rappweiler/Zwalbach; |
Konkret beinhaltet derselbe Antrag der SPD-Fraktion, der FWG-Fraktion sowie der GAL die folgende Formulierung:
| 1. | Die Aufhebung des bisherigen Beschlusses zugunsten der Sanierung/Erweiterung. | |
| 2. | Eine erneute Beratung unter Einbeziehung: | |
| a) | des Elternbriefes, |
| b) | der fachlichen Empfehlung von Schulleitung und Schulrat sowie |
| c) | der objektiven Standortvorteile des Neubaus in Rappweiler/Zwalbach. |
| 3. | Die Beteiligung der Elternschaft an der Entscheidungsfindung. | |
Zur vorberatenden Hauptausschusssitzung, am 04.09.2025, gingen dann zu dem zur Beratung und Beschlussfassung aufgerufenen Tagesordnungspunkt „Schulentwicklung in der Gemeinde Weiskirchen“ weitere Antragsschreiben seitens der CDU-Fraktion sowie auch der AFD-Fraktion ein.
Dieselben Anträge konnten zu dieser vorberatenden Hauptausschusssitzung allen Ratsmitgliedern übermittelt werden.
Sie beinhalten die folgenden Formulierungen:
| 1. | Antrag der CDU-Fraktion: | |
| a) | Der Gemeinderat möge von einer erneuten Aufhebung der bereits zweimal demokratisch gefassten Beschlüsse absehen. |
| b) | Sollte dennoch weiterer Entscheidungsbedarf bestehen, so soll die Angelegenheit in die Hände der Bürgerinnen und Bürger gegeben werden – in Form eines Bürgerentscheids. Denn letztlich betrifft diese Entscheidung unmittelbar die Bevölkerung und es ist daher nur richtig, den Bürgern das letzte Wort zu geben. |
| c) | Vor einer möglichen Neuabstimmung oder Änderung der Planungen sollen detaillierte Kostenaufstellungen erstellt werden, da diese Informationen für eine fundierte Entscheidung essentiell wichtig sind: |
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| 2. | Antrag der AFD-Fraktion: |
Der Gemeinderat möge von der Befassung mit dem Antrag der SPD-, FWG- und GAL-Fraktionen im Gemeinderat Weiskirchen „Wiederaufnahme der Beratung zum Schulstandortbeschluss“ absehen.
Bereits zur vorberatenden Hauptausschusssitzung lagen damit allen Ratsmitgliedern die nachstehenden Unterlagen als Grundlage für die Beratung und Beschlussfassung vor:
Im Rahmen der vorberatenden Ausschusssitzung erfolgte eine Aussprache zu diesem Tagesordnungspunkt, im Rahmen derer Argumente hinsichtlich des Für und des Wider einer erneuten Behandlung der zuständigen gemeindlichen Beschlussgremien mit diesem Tagesordnungspunkt ausgetauscht wurden.
Nach einer ausführlichen Diskussion verständigte sich der Ausschuss darauf, keine Empfehlung in der Sache an den Gemeinderat abzugeben, sondern dem Gemeinderat lediglich einen Vorschlag hinsichtlich der Abfolge der Beratungen sowie der anschließenden Beschlussfassungen zu den vorliegenden Anträgen in der Angelegenheit zu unterbreiten.
Dementsprechend, so der Bürgermeister in der heutigen Sitzung einleitend, empfahl der Ausschuss dem Gemeinderat, hinsichtlich der vorliegenden, unter dem vorstehenden Sachverhalt näher bezeichneten Anträge die folgende Abfolge der Beratungen sowie der anschließenden Beschlussfassungen einzuhalten.
| 1. | In Anlehnung an die Geschäftsordnung des Gemeinderates ist zunächst über den vorliegenden Antrag der SPD-Fraktion, der FWG-Fraktion sowie der GAL zu beraten und abzustimmen. Dies zunächst hinsichtlich des 1. Teiles desselben Antrages, der wie folgt lautet: |
| Wir beantragen die Aufhebung des bisherigen Beschlusses zugunsten der Sanierung/Erweiterung. |
| Anmerkung: |
| Sollte dieser Antrag keine Mehrheit finden, sind alle weitergehenden Anträge der SPD-Fraktion, der FWG-Fraktion sowie der GAL bzw. der CDU-Fraktion und der AFD-Fraktion als erledigt anzusehen. |
| 2. | Sollte der 1. Teil des Antrags der SPD-Fraktion, der FWG-Fraktion sowie der GAL eine Mehrheit finden, dann ist in Anlehnung an die Thematik „weitestgehender Antrag“ zu allererst über den 2. Teil des Antrages von SPD-Fraktion, FWG-Fraktion sowie der GAL zu beraten und Beschluss zu fassen. | |
| Dieser 2. Teil des Antrages hat den folgenden Inhalt: | |
| Wir beantragen eine erneute Beratung unter Einbeziehung | |
| a) | des Elternbriefes, |
| b) | der fachlichen Empfehlung von Schulleitung und Schulrat sowie |
| c) | der objektiven Standortvorteile des Neubaus in Rappweiler/Zwalbach. |
| Wir beantragen die Beteiligung der Elternschaft an der Entscheidungsfindung. | |
| 3. | Sollte der 1. Teil des Antrags der SPD-Fraktion, der FWG-Fraktion sowie der GAL eine Mehrheit finden, dann ist im Anschluss desweiteren über die vorliegenden weitergehenden Anträge der CDU-Fraktion zu beraten und Beschluss zu fassen. Dabei handelt es sich um die beiden folgenden Anträge: | |
| a) | Sollte dennoch weiterer Entscheidungsbedarf bestehen, so soll die Angelegenheit in die Hände der Bürgerinnen und Bürger gegeben werden – in Form eines Bürgerentscheids. Denn letztlich betrifft diese Entscheidung unmittelbar die Bevölkerung und es ist daher nur richtig, den Bürgern das letzte Wort zu geben. |
| b) | Vor einer möglichen Neuabstimmung oder Änderung der Planungen sollen detaillierte Kostenaufstellungen erstellt werden, da diese Informationen für eine fundierte Entscheidung essentiell wichtig sind: |
| - | Für die Altbausanierung einschließlich aller Möglichkeiten staatlicher Förderungen. |
| - | Für einen Neubau einschließlich der Folgekosten für mögliche leerstehenden Bestandsobjekte und mögliche Erweiterungen. |
| - | Außerdem bitten wir um eine Erläuterung der unterschiedlichen Kostenaufstellungen seit 2023. |
Bürgermeister Stephan Barth geht in der heutigen Sitzung nun nochmals ganz ausführlich auf die Historie ein, was die bisherige Behandlung der Thematik „Schulentwicklung in der Gemeinde Weiskirchen“ in den zuständigen gemeindlichen Beschlussgremien anbelangt.
Dabei erwähnt er alle diesbezgl. entscheidungsrelevanten Fakten und Kriterien.
Vor dem Hintergrund des bestehenden Handlungsbedarfes in Bezug auf den gesetzlich vorgegebenen Rechtsanspruch auf ganztägige Betreuung für Grundschüler ab dem Schuljahr 2026/2027 sowie auch der förderrechtlich vorgegebenen Fristsetzungen, appelliert Bürgermeister Stephan Barth in der heutigen Sitzung an alle Ratsmitglieder, nunmehr zeitnah eine finale Entscheidung in Sachen „Schulentwicklung in der Gemeinde Weiskirchen“ zu fällen.
Sodann gibt der Bürgermeister die Beratungen in der Angelegenheit frei. Dabei fordert er sachliche und von Fairness geprägte diesbzgl. Diskussionen ein.
Das Ratsmitglied Peter Theobald begründet den nunmehr neuerlich eingereichten Antrag seitens der SPD-Fraktion damit, dass in der Bevölkerung offensichtlich noch ein Redebedarf in der Angelegenheit bestehe. Er plädiert daher für eine Entscheidung unter Einbezug eben der Meinung der Bevölkerung.
Das Ratsmitglied Gunnar Schulz weist aus Sicht der FWG-Fraktion ergänzend darauf hin, dass der am 03.04.25 in der Angelegenheit gefasste Beschluss mit einer knappen Mehrheit gefasst wurde und diese knappe Mehrheit seiner Meinung nach auch nur durch die Abwesenheit eines Ratsmitgliedes zustande gekommen sei. Auch vor diesem Hintergrund halte er eine erneute Beratung und Beschlussfassung in der Angelegenheit für angebracht.
Das Ratsmitglied Henry Selzer führt ein „Versäumnis aller“ als Grund für die erneute Beratung an. Dieses Versäumnis sieht er darin, dass sich alle zu der Thematik äußern konnten, nicht jedoch die Elternschaft.
Er spricht den Eltern deshalb seinen Dank für die nunmehr von dort in der Sache kommunizierte Haltung aus. Vor diesem Hintergrund plädiert auch er für eine neue Entscheidung in der Sache und spricht sich selbst für die zur Beschlussfassung u.a. anstehende Variante 4.2. aus.
Das Ratsmitglied Alessa Hemmerling führt aus, dass aus der Sicht der CDU-Fraktion eigentlich alles gesagt worden sei.
Daher beantragt sie nunmehr die Abstimmung über den vorliegenden Antrag der SPD-Fraktion, der FWG-Fraktion sowie der GAL.
Das Ratsmitglied Astrid Bidon erklärt für die AFD-Fraktion, dass man es sich bei der Entscheidungsfindung in der Angelegenheit nicht einfach gemacht habe.
Letztlich plädiere man jedoch als AFD-Fraktion für die weitere Nutzung der bereits vorhandenen Objekte.
Anschließend beantragt das Ratsmitglied Peter Theobald eine „geheime Abstimmung“ zu dem vorliegenden Antrag von SPD-Fraktion, der FWG-Fraktion sowie der GAL.
Das Ratsmitglied Uwe Puhl hingegen beantragt eine „namentliche Abstimmung“.
Daraufhin stellt die Verwaltung klar, dass entsprechend den kommunalrechtlichen Vorschriften die beantragte „geheime Abstimmung“ einer „namentlichen Abstimmung“ vorgehe.
Sodann stellt der Bürgermeister den Antrag auf „geheime Abstimmung“ zur Beschlussfassung.
Mit 23 Stimmen dafür und 4 Enthaltungen wird dem Antrag auf „geheime Abstimmung“ im Anschluss mehrheitlich die Zustimmung erteilt.
Sodann verliest der Bürgermeister nochmals den nunmehr zur Beschlussfassung anstehenden Antrag der SPD-Fraktion, der FWG-Fraktion sowie der GAL.
Dieser lautet wie folgt:
Der Gemeinderat möge beschließen, den nachstehend zitierten Gemeinderatsbeschluss vom 03.04.2025 in Sachen „Schulentwicklung in der Gemeinde Weiskirchen“ aufzuheben.
Dieser lautet wie folgt:
Der Gemeinderat schließt sich der Empfehlung des vorberatenden Hauptausschusses an und fasst den Beschluss, der vorliegenden Ausführungsvariante 1, was die Schulentwicklung in der Gemeinde Weiskirchen anbelangt, die Zustimmung zu erteilen.
Eine weitere Beratung findet zu diesem Tagesordnungspunkt in der heutigen Sitzung nicht mehr statt.
Beschluss:
Der Gemeinderat spricht sich mehrheitlich gegen den unter dem vorstehenden Sachverhalt zitierten Antrag der SPD-Fraktion, der FWG-Fraktion sowie der GAL aus.
Dies mit der Konsequenz, dass der Gemeinderatsbeschluss vom 03.04.2025 in der Angelegenheit unverändert bestehen bleibt und sämtliche vorliegenden weitergehenden Anträge der SPD-Fraktion, der FWG-Fraktion sowie der GAL bzw. der CDU-Fraktion als erledigt anzusehen sind.
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen | 12 |
| Nein-Stimmen | 13 |
| Enthaltungen | 2 |
| zu 5 | Beratung und Beschlussfassung über die 1. Nachtragshaushaltssatzung und den 1. Nachtragshaushaltsplan 2025 |
Im Teilhaushalt 1 - Haupt- und Personalamt ergibt sich ein Mehrbedarf im Bereich der Personalkosten. Die in diesem Teilhaushalt mit dem Haushaltsplan 2025 geplanten Aufwendungen zur Ruhegehaltsumlage für Beamte und Versorgungsempfänger reichen nicht aus.
Die an die Ruhegehalts- und Zusatzversorgungskasse zu zahlende Umlagerestschuld für das Jahr 2025 verursacht einen Mehrbedarf in Höhe von 60.000 €, der im Wege des Nachtragshaushaltsplanes 2025 zur Verfügung gestellt wird.
Der Hauptausschuss hat in seiner Sitzung am 04.09.2025 dem Gemeinderat empfohlen, den Verwaltungsvorschlag zur 1. Nachtragshaushaltssatzung und des 1. Nachtragshaushaltsplans 2025 zu beschließen.
Seitens der Gemeinderatsmitglieder gibt es zu diesem Tagesordnungspunkt keinen weiteren Informations- und Beratungsbedarf.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt den Verwaltungsvorschlag zur 1. Nachtragshaushaltssatzung und des 1. Nachtragshaushaltsplanes 2025.
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen | 27 |
| Nein-Stimmen | 0 |
| Enthaltungen | 0 |
| zu 6 | Fortführung städtebaulicher Sanierungsmaßnahmen im Ortskern von Weiskirchen; |
Sachverhalt:
Am Donnerstag, d. 31.07.25, konnte der Bürgermeister Vertreterinnen des für die Städtebauförderung zuständig zeichnenden Innenministeriums aus Saarbrücken in Weiskirchen begrüßen.
Anlässlich dieses Besuches erkundigten sich die ministeriellen Vertreterinnen vor Ort über den Baufortschritt des von dort maßgeblich finanziell geförderten, gemeindlichen Projektes „Dorfgemeinschaftshaus Weiskirchen“.
Dabei wurde die Verwaltung u.a. darauf hingewiesen, dass das derzeit im Verfahren in Weiskirchen befindliche Städtebauförderprogramm „Lebendige Zentren“ nach mittlerweile 15 Jahren Laufzeit vor dem formellen Abschluss stehe.
Insoweit sei eine weitere finanzielle Förderung notwendiger Städtebaufördermaßnahmen über dieses derzeit noch laufende Programm nun nicht mehr möglich.
Sofern man insbesondere im Zentralort Weiskirchen hinsichtlich der Beseitigung bestehender städtebaulicher Missstände finanzielle Zuwendungsmittel aus der Städtebauförderung beanspruchen möchte, sei ein Anmeldeverfahren in ein diesbezgl. in Frage kommendes, möglicherweise neues Städtebauförderprogramm notwendig.
Zu allererst sei die Gemeinde jedoch dazu aufgefordert, diesbezgl. als Grundlage ein sog. integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK) erarbeiten zu lassen, so die Vertreterinnen des Innenministeriums.
Jedenfalls ist ein derartiges Planungsinstrument zwingend erforderlich, um bestehende städtebauliche Missstände aufzuzeigen und diese entsprechend ihrer Priorität und auch der Umsetzungsmöglichkeit als Diskussionsgrundlage in den zuständigen gemeindlichen Beschlussgremien sowie auch der Öffentlichkeit zu dokumentieren.
Letztlich stellt eine derartige Planung, wie vor erwähnt, die Grundlage für die Inanspruchnahme notwendiger öffentlicher Zuschussmittel dar.
Seitens der Verwaltung, so der Bürgermeister bereits in der vorberatenden Bauausschusssitzung zu diesem Tagesordnungspunkt, besteht die Absicht nunmehr darin, in einem ersten Schritt für den Ortskern von Weiskirchen ein ISEK erstellen zu lassen.
Diesbezgl. steht die Verwaltung in Kontakt mit dem Büro, welches bereits mit der Erarbeitung des sog. „Teilräumlichen Entwicklungskonzeptes (TEKO)“ betraut war, was die Grundlage für die Umsetzung der bisherigen städtebaulichen Maßnahmen darstellte.
Sobald dasselbe Honorarangebot von dort vorliegt, wird die Verwaltung versuchen, für die mit einer Beauftragung einhergehenden Honorarkosten eine finanzielle Förderung zu erhalten.
Erst nach Klärung der finanziellen Förderung dieser Honorarkosten ist nach vorheriger Beratung und Beschlussfassung durch die zuständigen gemeindlichen Beschlussgremien eine Beauftragung des ISEK beabsichtigt.
Bereits mit der Sitzungseinladung zur vorberatenden gemeinsamen Sitzung des Bauausschusses sowie des Werksausschusses, am 28.08.25, konnte die Verwaltung dem zuständigen Bauausschuss den Vorschlag unterbreiten, die notwendigen formellen Schritte einzuleiten, um anstehende städtebauliche Sanierungsmaßnahmen im Ortskern von Weiskirchen mit Hilfe der Inanspruchnahme von Städtebaufördermitteln umsetzen zu können.
Diesem Vorschlag stimmte der Bauausschuss zu und empfahl dem Gemeinderat eine gleichlautende Beschlussfassung.
Beschluss:
Der Empfehlung von Verwaltung sowie vorberatendem Bauausschuss folgend, fasst der Gemeinderat den Beschluss, die notwendigen formellen Schritte einzuleiten, um anstehende städtebauliche Sanierungsmaßnahmen im Ortskern von Weiskirchen mit Hilfe der Inanspruchnahme von Städtebaufördermitteln umsetzen zu können.
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen | 27 |
| Nein-Stimmen | 0 |
| Enthaltungen | 0 |
| zu 7 | Schulbauprogramm BAUSTEIN - Sofortprogramm Gemeinden: |
Sachverhalt:
Bereits mit Datum 29.08.2025 konnte verwaltungsseitig allen Ratsmitgliedern in Sachen „Schulbauprogramm BAUSTEIN – Sofortprogramm Gemeinden“ eine Mail übermittelt werden.
Gemäß dem Inhalt derselben Mail steht der Gemeinde Weiskirchen aus diesem Programm von ministerieller Seite ein Betrag i.H.v. 96.568,00 € zur Verfügung.
Diese finanziellen Mittel sind gemäß den einschlägigen Förderrichtlinien vorrangig zur Verbesserung schulischer Sanitäranlagen (inkl. Barrierefreiheit) zu verwenden.
Sofern in diesem Bereich kein bzw. kein umfassender Bedarf besteht, sind auch begründete Alternativmaßnahmen möglich.
Gemäß dem weiteren Inhalt des ministeriellen Zuwendungsbescheides soll mindestens die Hälfte der bewilligten Mittel bis zum 31.12.2025 verausgabt sein.
An beiden derzeitigen, in der Gemeinde Weiskirchen befindlichen Grundschulstandorten sind die sanitären Einrichtungen in Ordnung, d.h., dort besteht derzeit unmittelbar kein weiterer Handlungsbedarf.
Da zum jetzigen Zeitpunkt leider immer noch keine finale Entscheidung hinsichtlich der Frage gefällt wurde, wo denn dem zweifelsohne bestehenden weiteren Raumbedarf im Grundschul- sowie Ganztagsschulbereich Rechnung getragen werden soll und somit kurzfristig auch keine fristgemäße Mittelverwendung aus diesem Sofortprogramm gewährleistet werden kann, hat die Verwaltung zwischenzeitlich an den Zuschussgeber die Frage gerichtet, ob denn die Möglichkeit besteht, die hier aus dem Sofortprogramm zur Verfügung gestellten finanziellen Mittel in die notwendige Erneuerung von zwischenzeitlich maroden Fensterelementen im bestehenden Grundschulgebäude, am Standort in Konfeld, zu investieren.
Beim Grundschulstandort in Konfeld handelt es sich um denjenigen Standort, der bei der nunmehr noch ausstehenden finalen Entscheidung in Sachen „Schulentwicklung der Gemeinde Weiskirchen“ wohl in jedem Falle weiterbestehen bleibt.
Seitens des zuschussgewährenden Innenministeriums ist der Gemeinde auf die vorerwähnte Anfrage hin mit Schreiben vom 20.08.2025, hier eingegangen am 27.08.25, mitgeteilt worden, dass von dort gegen die gemeindlicherseits beabsichtigte Vorgehensweise keine Bedenken bestehen, sodass einer entsprechenden Mittelverwendung – insbesondere mit Blick auf die Aufrechterhaltung des Schulbetriebes am Standort Konfeld - aus dortiger Sicht zugestimmt worden ist.
Dasselbe ministerielle Schreiben war der vorerwähnten, an alle Ratsmitglieder gerichteten Mail beigefügt.
Seitens der Verwaltung wurde den gemeindlichen Beschlussgremien gegenüber nunmehr der Vorschlag unterbreitet, die aus dem „Schulbauprogramm BAUSTEIN – Sofortprogramm Gemeinden“ zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel aus den v.g. Gründen für die „Erneuerung der Fensterelemente im bestehenden Grundschulgebäude am Standort in Konfeld“ zu verwenden.
Diesem Vorschlag stimmte der vorberatende Hauptausschuss in seiner Sitzung am 04.09.25 zu und empfahl dem Gemeinderat eine gleichlautende Beschlussfassung, so der Bürgermeister in der heutigen Sitzung einleitend zu diesem Tagesordnungspunkt.
Beschluss:
Der Gemeinderat schießt sich der Empfehlung von Verwaltung sowie vorberatendem Hauptausschuss an und fasst den Beschluss, die aus dem „Schulbauprogramm BAUSTEIN – Sofortprogramm Gemeinden“ zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel für die Erneuerung der Fensterelemente im bestehenden Grundschulgebäude am Standort in Konfeld zu verwenden.
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen | 27 |
| Nein-Stimmen | 0 |
| Enthaltungen | 0 |
| zu 8 | Angelegenheiten des EVS; |
Sachverhalt:
Zu diesem Tagesordnungspunkt erteilt der Vorsitzende in Anlehnung an den § 114 Abs. 4 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG) regelmäßig Informationen hinsichtlich der beim EVS zur Entscheidung anstehenden Angelegenheiten bzw. berichtet über die dort bereits gefassten, die Gemeinde Weiskirchen betreffenden Beschlüsse.
Wie im Rahmen der vorberatenden gemeinsamen Sitzung des Bauausschusses sowie des Werksausschusses so geschehen, informiert Bürgermeister Stephan Barth unter diesem Tagesordnungspunkt heute abermals über die im Monat Oktober dieses Jahres stattfindenden Regionalforen.
Demnach sind diesbzgl. die folgenden Termine eingeplant:
| 1. | 28.10.2025 im EVS-Verwaltungsgebäude (Teilnahmemöglichkeit per WEBEX) |
| 2. | 29.10.2025 im „Big Eppel“ in Eppelborn |
| Beginn: | Jeweils um 18.00 Uhr |
| Ende: | Jeweils gegen 20.00 Uhr |
Offizielle Einladungen ergehen spätestens im Laufe des Monat September.
Weiterhin stellt der Bürgermeister in einer der nächsten Sitzungen Informationen zum Stand der Thematik „Videoüberwachung an Containerstandplätzen“ in Aussicht.
Beschluss: -/-
Abstimmungsergebnis:-/-
| zu 9 | Anfragen, Anregungen, Mitteilungen; |
Sachverhalt:
Zu diesem Tagesordnungspunkt besteht seitens der Ratsmitglieder regelmäßig die Möglichkeit, Anfragen an die Gemeindeverwaltung zu richten bzw. Anregungen vorzutragen.
Auch nutzt die Verwaltung diesen Tagesordnungspunkt gegebenenfalls dazu, entsprechende Mitteilungen zu machen.
Zu diesem Tagesordnungspunkt informiert der Bürgermeister über die folgenden Sachverhalte bzw. Aktivitäten.
Beschluss: -/-
Abstimmungsergebnis: -/-
-es folgt der nichtöffentlicher Teil -