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Amtliches Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Weiskirchen
Ausgabe 6/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Verkehrsrechtliche Anordnung

Auf Grund der §§ 44 und 45 der Straßenverkehrsordnung (StVO) vom 16.11.1970 (BGBl. I S. 1565) in der heute gültigen Fassung wird aus Anlass der Faschingsveranstaltung „Rathausstürmung“ im Ortsteil Weiskirchen am Donnerstag (Fetter Donnerstag), 16.02.2023 ab 18:11 Uhr bis voraussichtlich 19:00 Uhr folgende „Verkehrsrechtliche Anordnung“ erlassen:

Beginn der Sperrung: 16.02.2023 um 18:00 Uhr

Ende der Sperrung: 16.02.2023 nach Ende der Veranstaltung um ca. 19.00 Uhr

1. Für den Fahrzeugdurchgangsverkehr werden gesperrt:

a)

die Trierer Straße ab Verkehrskreisel in Richtung Rathaus

b)

der Kirchenweg ab der Einmündung der Straße „Lehmkaul“ in Richtung Rathaus,

c)

die Trierer Straße ab dem ehemaligen „Haus Josten“ in Richtung Rathaus

Es sind aufzustellen: Absperrschranken mit gelben Leuchten VZ: Z 250 mit Zusatzschild „Anlieger frei“ sowie Zusatzschild „Veranstaltung“

d)

Der Veranstaltungsbereich ist mit Absperrschranken mit roten Leuchten und dem VZ: Z 250 abzugrenzen

2.

Die Umleitung zu 1a erfolgt durch die Losheimer Straße – Heiligkreuzstraße – Trierer Straße;

3.

Maßgebend für den Beginn und das Ende der Verkehrsrechtlichen Anordnung sind die aufgestellten Verkehrszeichen.

Der Bürgermeister
Wolfgang Hübschen