Titel Logo
Amtliches Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Weiskirchen
Ausgabe 6/2023
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

VA Fsching m. Umzug

Auf Grund der §§ 44 und 45 der Straßenverkehrsordnung (STVO) vom 16.11.1970 (BGBL. I S. 1565) in der heute gültigen Fassung wird aus Anlass der „Faschings-Veranstaltungen“ in der Hochwaldhalle im Ortsteil Weiskirchen vom Donnerstag, den 16.02.2023 bis einschließlich Montag, den 20.02.2023 folgende „Verkehrsrechtliche Anordnung“ erlassen:

von Donnerstag, den 16.02.2023 bis Montag, den 20.02.2023

1.

Die Gemeindestraße „In der Perch“ wird in dem Bereich zwischen Forsthausstraße und Mattheiserstraße zur Einbahnstraße erklärt.

a) zulässige Fahrtrichtung: Jugendherbergstrasse

b) gesperrte Fahrtrichtung: Forsthausstraße

2.

In dem zu 1 genannten Bereich verbleibt es bei dem bereits bestehenden eingeschränkten Halteverbot auf der Straßenseite der Hochwaldhalle.

3.

Die Verkehrszeichen 220-20 StVO (Einbahnstraße) und 267 StVO (Verbot der Einfahrt) sind am Beginn/Ende der Einbahnstraße und in Höhe der Einmündung des Parkplatzes in die Einbahnstraße aufzustellen.

am Sonntag, den 19.02.2023

1.

Ein absolutes Halteverbot wird angeordnet:

In der Forsthausstraße ab Einmündung der Straßen „Am Marktplatz/Lehmkaul“

Rechtsseitig bis zur Einmündung der Straße „In der Perch“. Die Verkehrszeichen 283-10 (absolutes Halteverbot Anfang) und 283-20 (absolutes Halteverbot Ende) sind aufzustellen.

Maßgebend für den Beginn und das Ende der verkehrsrechtlichen Anordnung sind die aufgestellten Verkehrszeichen.

Der Bürgermeister
Wolfgang Hübschen