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Amtliches Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Weiskirchen
Ausgabe 6/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

viele von Ihnen haben schon unliebsame Erfahrungen mit Wildschäden gemacht. Leider ist das auch nicht gänzlich zu vermeiden. Nachfolgend erhalten Sie Informationen, was Sie in einem solchen Fall machen können. Sie sollten sich zuerst mit dem zuständigen Jagdpächter in Verbindung setzen. Die Kontaktdaten erhalten Sie bei der Verwaltung der Gemeinde Weiskirchen. Sie sollten versuchen mit dem Jagdpächter eine gütliche Einigung zu erzielen. Der Versuch der Einigung muss im Vorfeld der nächsten Schritte erfolgt sein. Ist eine Einigung nicht möglich gewesen, können Sie die Ortspolizeibehörde kontaktieren, diese ist lediglich eine Einigungsstelle. Dieses Vorverfahren ist die Voraussetzung eines unter Umständen einzutretenden Gerichtsverfahrens. Für das Vorverfahren wird eine Gebühr von 25 Euro erhoben. Folgendes ist weiterhin zu beachten. Der Schaden muss innerhalb von 2 Wochen bei der Ortspolizeibehörde schriftlich unter Angaben der Lage (Parz.-Nr., der Größe der Fläche) gemeldet werden. Die Wochenfrist beginnt an dem Tag, an dem der Geschädigte von dem Schaden Kenntnis erlangt hat oder bei Beachtung gehöriger Sorgfalt Kenntnis erlangt hätte. Der Geschädigte ist verpflichtet, seine Felder und Wiesen mindestens einmal im Monat auf Wildschäden zu kontrollieren. Besonders gefährdete Flächen (Maisäcker in der Milchreife, Wiesen, an denen bereits wiederholt Wildschäden vorlagen) jede Woche. Daneben muss auch mitgeteilt werden, dass eine Einigung mit dem Jagdpächter nicht zu erzielen war.

Herzliche Grüße
Euer Karsten Kiefer
Ortsvorsteher