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Amtliches Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Weiskirchen
Ausgabe 6/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Öffentliche Auslegung des Entwurfs zur Verordnung zur Änderung der

Hier: Ausgliederung von Teilflächen des Landschaftsschutzgebiet

L1.00.01;

Das Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz – Oberste Naturschutzbehörde – beabsichtigt, auf Grund der §§ 20 und 26 des Bundesnaturschutzgesetzes vom 29. Juli 2009 (BGBL I. S. 2542) in Verbindung mit § 20 des Saarländischen Naturschutzgesetzes vom 05.April 2006 (Amtsbl. S. 726), jeweils in der derzeit gültigen Fassung, die „Verordnung zum Schutze von Landschaftsteilen im Saarland“ vom 01. März 1952 (Amtsbl. des Saarl. S. 602) dahingehend zu ändern, dass insgesamt acht Bereiche im Gebiet der Stadt Wadern sowie der Gemeinden Weiskirchen und Losheim am See aus dem Landschaftsschutzgebiet ausgegliedert werden.

Das auszugliedernde Gebiet hat eine Größe von ca. 14,35 ha und liegt mit je einer Teilfläche in der Gemeinde Losheim am See im nordwestlichen Bereich des Ortsteils Bergen sowie der Stadt Wadern, dort im Bereich der Straße Am Bremerkopf in Steinberg.

Daneben werden sechs Teilflächen in der Gemeinde Weiskirchen ausgegliedert, betroffen sind Bereiche nördlich der L151 und L365 innerhalb der Ortsrandlage.

Der Entwurf des Verordnungstextes sowie die Übersichtskarte liegen vom 19.02.2024 bis 22.03.2024 (einschließlich) im Rathaus der Gemeinde Weiskirchen, Zimmer 2.03, während der Öffnungszeiten öffentlich aus.

Zusätzlich können die Ausgliederungsunterlagen auf der Internetseite des Ministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz eingesehen werden:

https://www.saarland.de/mukmav/DE/portale/naturschutz/aktuelles/bekanntmachungen/bekanntmachungen_node.html

Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann während der Auslegungsfrist bei der Gemeinde Weiskirchen Anregungen und/oder Einwendungen schriftlich oder zur Niederschrift vorbringen, möglichst unter Verwendung des dort vorgehaltenen Formblattes.

Die Oberste Naturschutzbehörde prüft die fristgerecht vorgebrachten Anregungen und Einwendungen und teilt den Betroffenen das Ergebnis mit.

Weiskirchen, den 07.02.2024
Der Bürgermeister
Wolfgang Hübschen