Die Wahlbenachrichtigungskarten für die Bundestagswahl werden voraussichtlich ab der 4. KW 2025 versendet. Alle Wahlberechtigten, die am 11.01.2025 (Stichtag) mit Hauptwohnsitz in Weiskirchen gemeldet sind, erhalten eine Wahlbenachrichtigungskarte von der Gemeinde Weiskirchen.
Wichtiger Hinweis vorab: Briefwahlanträge können bereits gestellt werden. Jedoch können die Briefwahlunterlagen erst ausgestellt oder versandt werden, wenn die Stimmzettel zur Verfügung stehen.
Dies ist aufgrund der verkürzten Fristen bei der vorgezogenen Bundestagswahl voraussichtlich erst (!) ab dem 7. Februar der Fall.
Auch wenn der Antrag schon vorher gestellt werden kann, besteht letztlich für die Ausgabe und den Rückversand von Briefwahlunterlagen nur ein kurzes Zeitfenster von ca. 14 Tagen bis zum Wahltag.
Möglichkeiten zur Briefwahlbeantragung:
Sie können die Briefwahlunterlagen auf folgenden Wegen beantragen:
Zudem besteht ab dem 08. Februar die Möglichkeit, die Stimme dort direkt vor Ort abzugeben.
Öffnungszeiten des Briefwahlbüros:
| Mo, Di, Mi | 08:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 15:30 Uhr |
| Do | 08:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 18:00 Uhr |
| Fr | 08:30 - 12:00 Uhr |
Zudem ist das Briefwahlbüro zusätzlich an den Samstagen 11.02. und 18.02. von 09 Uhr bis 12 Uhr geöffnet.
Ihre per Briefwahl abgegebene Stimme muss spätestens am Wahlsonntag um 18:00 Uhr vorliegen. Die Wahlbriefe werden innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ohne besondere Versendungsform ausschließlich von der Deutschen Post AG unentgeltlich befördert. Sie können auch im Wahlamt der Gemeinde abgegeben werden
Für weitere Rückfragen und Informationen zur Bundestagswahl stehen Ihnen die Kollegen vom Wahlamt, Tel. Nr. 06876/709-221, gerne zur Verfügung!