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Amtliches Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Weiskirchen
Ausgabe 6/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Verkehrsrechtliche Anordnung

Aufgrund der §§ 44 Abs. 3 und 45 Abs. 1 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) vom 6. März 2013 (BGBl. I S. 367) in der heute geltenden Fassung aus Anlass des Jubiläumsumzug 5x11 in Weiskirchen am Sonntag, 08.02.2026 in der Zeit von 14:00 Uhr bis ca. 17:00 Uhr nachfolgende jederzeit widerrufliche verkehrsrechtliche Anordnung:

1.

Die Umzugsstrecke (Konfelder Straße – Trierer Straße – Am Marktplatz – Forsthausstraße – In der Perch – Hochwaldhalle) ist am Sonntag, 08.02.2026 für die Dauer des Umzuges, in der Zeit von ca. 14:00 Uhr bis ca. 17:00 Uhr, für den Fahrzeugverkehr voll zu sperren. Hierzu sind alle Zufahrten zur Umzugsstrecke mit VZ 600 „Absperrschranke“ in Kombination mit VZ 250 „Verbot für Fahrzeuge aller Art“ zu sperren. Rechtzeitig vor den Sperrstellen auf den Zufahrtstraßen ist mit VZ 101 „Gefahrstelle“ und ZZ „Umzug“ sowie VZ 274-53 „zulässige Höchstgeschwindigkeit 30 km/h“ auf die Veranstaltung hinzuweisen.

2.

Der Durchgangsverkehr aus Richtung Losheim sowie aus Richtung Wadern und Steinberg ist gemäß dem beigefügten Verkehrszeichenplan umzuleiten.

3.

In der „Feldstraße“ ist ein beidseitiges Haltverbot einzurichten. Hierzu ist in beiden Fahrtrichtungen jeweils am Anfang der Verbotsstrecke das Zeichen 283-10 (Haltverbot Anfang) und Zeichen 283-20 (Haltverbot Ende) mit dem Zusatzzeichen 1000-02 x „08.02.; 14-17 h“ anzubringen. Nach jeder Einmündung ist das Z 283-10 zu wiederholen. Bei einem Abstand von mehr als 50 m zwischen den einzelnen Haltverbotschildern ist das Haltverbot mit Z 283-30 (Haltverbot Mitte) mit dem oben genannten Zusatzzeichen zu wiederholen.

4.

In der Losheimer Straße (L 157) werden Ersatzbushaltestelle gem. dem beigefügten Verkehrszeichenplan aufgestellt.

Die erforderlichen Verkehrszeichen sind entsprechend des beigefügten Verkehrszeichenplanes aufzustellen. Der Verkehrszeichenplan ist Bestandteil dieser Anordnung.