Auf Grund der §§ 44 und 45 der Straßenverkehrsordnung (StVO) wird aus Anlass der „Faschings-Veranstaltungen“ in der Hochwaldhalle im Ortsteil Weiskirchen folgende „Verkehrsrechtliche Anordnung“ erlassen:
von Donnerstag, den 12.02.2026 bis Montag, den 16.02.2026
| 1. | Die Gemeindestraße „In der Perch“ wird in dem Bereich zwischen Forsthausstraße und bis zum Ende der Hochwaldhalle zur Einbahnstraße erklärt. | ||
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| a) | zulässige Fahrtrichtung: | Jugendherbergstrasse |
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| b) | gesperrte Fahrtrichtung: | Forsthausstraße |
| 2. | In dem zu 1 genannten Bereich verbleibt es bei dem bereits bestehenden eingeschränkten Haltverbot auf der Straßenseite der Hochwaldhalle. | ||
| 3. | Die Verkehrszeichen 220-20 StVO (Einbahnstraße) und 267 StVO (Verbot der Einfahrt) sind am Beginn/Ende der Einbahnstraße und in Höhe der Einmündung des Parkplatzes in die Einbahnstraße aufzustellen. | ||
Maßgebend für den Beginn und das Ende der verkehrsrechtlichen Anordnung sind die aufgestellten Verkehrszeichen.
Weiskirchen, den 02.02.2026