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Amtliches Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Weiskirchen
Ausgabe 7/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Sicherungsmaßnahmen im Holzbachtal

Foto: Holzbachtal (Kurklinik)

Foto: Ruth Hien (Saarbrücker Zeitung)

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, werte Gäste,

sicherlich ist es Ihnen nicht entgangen, das entlang der prämierten Wanderwege des schönen Holzbachtales zahlreiche Altbuchen massive Schäden aufzeigen. Es handelt sich dabei um eine Vielzahl von baumschädlichen Organismen an der Buche. Fachlich nennt man diese Erscheinung auch die Buchenkomplexerkrankung. Dieses Schadbild ist leider immer häufiger in unserem Wald anzutreffen und es wird vermutet, dass die vermehrten klimatischen Schwankungen diese Erkrankung begünstigen und somit den alten Buchen immer mehr zusetzen.

Durch diese Erkrankung kann es zu einem unvermittelten Stammversagen kommen was zum Bruch der Stammachse und oder ganzer Kronenteile führt. Dieser Bruch, wie auch schon in den vergangenen Jahren vermehrt vorgekommen, geschieht meist an optisch gesund wirkenden grünen Bäumen und ist nicht vorhersagbar und geschieht meist ohne jegliche Vorwarnung.

Auch wenn es nach der aktuellen Rechtsprechung keine Verpflichtung zur Verkehrssicherung im Wald gibt und das Betreten des Waldes und der Wanderwege auf eigene Gefahr geschieht hat sich der Gemeinderat dazu ausgesprochen die Bäume in unmittelbarer Nähe zu den Wanderwegen zu Fall zu bringen. Die Bäume verbleiben zur Anreicherung des Ökosystems und zur Rückführung von Nährstoffen im Walde. Diese Maßnahme zur Abschwächung von einer vorhersehbaren Gefahr wird zum Schutz und Wohle des Waldes auf den geringst notwendigen Umfang beschränkt. Die dadurch entstehenden Lücken im Kronendach werden sich dank der bereits vorhandenen Naturverjüngung rasch schließen.

Diese minimalinvasive Maßnahme wurde mit dem Landesamt für Umwelt und Arbeitsschutz abgestimmt. Die betroffenen Bäume sind mit rotem Band ausgezeichnet.

Es ist angedacht den Bereich des Holzbachtales gänzlich forstwirtschaftlich zu beruhigen und hier dem Naturschutz den Vorrang einzuräumen. Aus diesem Grunde wurden auch zahlreiche Habitat- und Biotopbäume entlang der Wanderwege ausgewiesen (Wellenlinie). Diese bleiben selbstverständlich unbearbeitet.

Ich möchte an dieser Stelle anmerken, dass alleine schon durch das belassen dieser wertvollen Biotop- und Habitatbäumen am Wanderweg kein Anspruch auf Verkehrssicherheit erwachsen kann. Man bewegt sich nach wie vor im Wald und trägt das allgemeine Risiko des Lebens eigenständig.

Die Durchführung der Arbeiten wird noch vor dem Vegetationsbeginn und vor Beginn der Brut- und Setzzeit stattfinden.

Bitte beachten Sie die Absperrungen und meiden Sie diesen Waldbereich, solange der Arbeitsbereich nicht freigegeben ist.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Stephan Barth
Bürgermeister

Ihr direkter Draht ins Rathaus (06876) 709-111 – e-mail: gemeinde@weiskirchen.de