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Amtliches Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Weiskirchen
Ausgabe 8/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Bundestagswahl

Informationen zur Bundestagswahl 2025

Informationen zur Briefwahlbeantragung

Möglichkeiten zur Briefwahlbeantragung:

Sie können die Briefwahlunterlagen auf folgenden Wegen beantragen:

  • Mit dem Formular auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte (per Post an die Gemeinde zurückschicken oder persönlich bei der Gemeinde abgeben)
  • Online unter www.weiskirchen.de (dort ist ein Link zur Online-Briefwahlbeantragung hinterlegt)
  • Per Mail an wahlamt@weiskirchen.de (bitte Familienname, Vorname, Geburtsdatum und vollständige Wohnanschrift angeben)
  • Persönlich im Briefwahlbüro der Gemeinde Weiskirchen im Rathaus, Erdgeschoss, Zimmer E01.

Zudem besteht die Möglichkeit, die Stimme direkt vor Ort abzugeben.

Öffnungszeiten des Briefwahlbüros:

Mo, Di, Mi

08:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 15:30 Uhr

Do

08:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 18:00 Uhr

Fr (21.02.)

08:30 - 15:00 Uhr

Ihre per Briefwahl abgegebene Stimme muss spätestens am Wahlsonntag um 18:00 Uhr vorliegen. Die Wahlbriefe werden innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ohne besondere Versendungsform ausschließlich von der Deutschen Post AG unentgeltlich befördert. Sie können auch im Wahlamt der Gemeinde abgegeben werden

Für weitere Rückfragen und Informationen zur Bundestagswahl stehen Ihnen die Kollegen vom Wahlamt, Tel. Nr. 06876/709-221, gerne zur Verfügung!