Titel Logo
Amtliches Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Weiskirchen
Ausgabe 8/2025
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Verkehrsrechtliche Anordnung  

Auf Grund der §§ 44 und 45 der Straßenverkehrsordnung (StVO) wird aus Anlass der „Faschings-Veranstaltungen“ in der Hochwaldhalle im Ortsteil Weiskirchen folgende „Verkehrsrechtliche Anordnung“ erlassen:

von Donnerstag, den 27.02.2025 bis Montag, den 03.03.2025

1.

Die Gemeindestraße „In der Perch“ wird in dem Bereich zwischen Forsthausstraße und bis zum Ende der Hochwaldhalle zur Einbahnstraße erklärt.

a) zulässige Fahrtrichtung:

Jugendherbergstraße

b) gesperrte Fahrtrichtung:

Forsthausstraße

2.

In dem zu 1 genannten Bereich verbleibt es bei dem bereits bestehenden eingeschränkten Halteverbot auf der Straßenseite der Hochwaldhalle.

3.

Die Verkehrszeichen 220-20 StVO (Einbahnstraße) und 267 StVO (Verbot der Einfahrt) sind am Beginn/Ende der Einbahnstraße und in Höhe der Einmündung des Parkplatzes in die Einbahnstraße aufzustellen.

Maßgebend für den Beginn und das Ende der verkehrsrechtlichen Anordnung sind die aufgestellten Verkehrszeichen.

Weiskirchen, den 12.02.2025
Der Bürgermeister
Stephan Barth