Auf Grund der §§ 44 und 45 der Straßenverkehrsordnung (StVO) wird aus Anlass der „Faschings-Veranstaltungen“ in der Hochwaldhalle im Ortsteil Weiskirchen folgende „Verkehrsrechtliche Anordnung“ erlassen:
von Donnerstag, den 27.02.2025 bis Montag, den 03.03.2025
| 1. | Die Gemeindestraße „In der Perch“ wird in dem Bereich zwischen Forsthausstraße und bis zum Ende der Hochwaldhalle zur Einbahnstraße erklärt. | |
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| a) zulässige Fahrtrichtung: | Jugendherbergstraße |
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| b) gesperrte Fahrtrichtung: | Forsthausstraße |
| 2. | In dem zu 1 genannten Bereich verbleibt es bei dem bereits bestehenden eingeschränkten Halteverbot auf der Straßenseite der Hochwaldhalle. | |
| 3. | Die Verkehrszeichen 220-20 StVO (Einbahnstraße) und 267 StVO (Verbot der Einfahrt) sind am Beginn/Ende der Einbahnstraße und in Höhe der Einmündung des Parkplatzes in die Einbahnstraße aufzustellen. | |
Maßgebend für den Beginn und das Ende der verkehrsrechtlichen Anordnung sind die aufgestellten Verkehrszeichen.