Auf Grund der §§ 44 und 45 der Straßenverkehrsordnung (StVO) in der heute gültigen Fassung wird aus Anlass der Faschingsveranstaltung „Rathausstürmung“ im Ortsteil Weiskirchen am Donnerstag (Fetter Donnerstag), 27.02.2025, ab 18:00 Uhr bis voraussichtlich 19:00 Uhr folgende „Verkehrsrechtliche Anordnung“ erlassen:
| 1. | Für den Fahrzeugdurchgangsverkehr werden gesperrt: |
|
| a) die Trierer Straße ab Verkehrskreisel in Richtung Rathaus |
|
| b) der Kirchenweg ab der Einmündung der Straße „Lehmkaul“ in Richtung Rathaus, |
|
| c) die Trierer Straße hinter der Einmündung „Am Marktplatz“ in Richtung Rathaus |
| Hier sind die Einmündungen jeweils mit VZ 600 + „Absperrschranke mit gelben Lampen sowie VZ 250 (Verbot für Fahrzeuge aller Art) mit Zusatzschild (Anlieger frei bis Veranstaltung) zu sperren. | |
| Der Veranstaltungsbereich ist mit Absperrschranken mit roten Leuchten und dem VZ: Z 250 zu sperren. | |
| 2. | Die Umleitung zu 1a erfolgt durch die Losheimer Straße – Heiligkreuzstraße – Trierer Straße; |
| 3. | Maßgebend für den Beginn und das Ende der Verkehrsrechtlichen Anordnung sind die aufgestellten Verkehrszeichen. |