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Hörsel-Zeitung
Ausgabe 1/2025
Amtlicher Teil
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4. Änderungssatzung zur Hauptsatzung

Aufgrund der §§ 19 Abs. 1 und 20 Abs.1 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) vom 16. August 1993 (GVBl. S. 501) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Gesetz vom 02. Juli 2024 (GVBl. S. 277, 288) hat der Gemeinderat der Gemeinde Wutha-Farnroda in der Sitzung am 03.12.2024 die folgende 4. Änderungssatzung zur Hauptsatzung vom 28.03.2019

Artikel 1 - Änderung

Die Hauptsatzung der Gemeinde Wutha-Farnroda vom28.03.2019 zuletzt geändert durch die 3. Änderungssatzung zur Hauptsatzung vom 18.03.2024 wird wie folgt geändert:

1.

§ 10 wird wie folgt geändert:

a)

Absatz 4 wird durch folgenden Absatz 4 ersetzt:

„(4)

Die Mitglieder des Wahlausschusses erhalten für die Teilnahme an den Sitzungen einmalig eine pauschale Entschädigung von 30,00 EUR. Die Mitglieder des Wahlvorstandes erhalten bei der Durchführung der Wahlen am Wahltag sowie erforderlichenfalls für den folgenden Tag eine pauschale Entschädigung von 40,00 EUR. Abweichend hiervon erhalten die Wahlvorsteher eine pauschale Entschädigung von 60,00 EUR.“

b)

Absatz 6 wird durch den folgenden Absatz 6 ersetzt:

„(6)

Die ehrenamtlichen Kommunalwahlbeamten erhalten nach Maßgabe der Verordnung über die Aufwandsentschädigung der ehrenamtlichen kommunalen Wahlbeamten auf Zeit die nachfolgenden Aufwandsentschädigungen.

Für den Zeitraum 01.01.2023 bis 31.12.2023:

a)

der ehrenamtliche erste Beigeordnete — 370,00 EUR/Monat

b)

der ehrenamtliche zweite Beigeordnete — 101,92 EUR/Monat

c)

der Ortsteilbürgermeister des Ortsteiles

Mosbach  — 348,99 EUR/Monat

Kahlenberg  — 160,00 EUR/Monat

Schönau a.d. H.  — 277,00 EUR/Monat.

Für den Zeitraum 01.01.2024 bis 31.12.2024:

d)

der ehrenamtliche erste Beigeordnete — 370,00 EUR/Monat

e)

der ehrenamtliche zweite Beigeordnete — 109,56 EUR/Monat

f)

der Ortsteilbürgermeister des Ortsteiles

Mosbach  — 375,17 EUR/Monat

Kahlenberg —  168,56 EUR/Monat

Schönau a.d. H. —  297,78 EUR/Monat.

Ab dem 01.01.2025:

g)

der ehrenamtliche erste Beigeordnete — 370,00 EUR/Monat

h)

der ehrenamtliche zweite Beigeordnete — 116,35 EUR/Monat

i)

der Ortsteilbürgermeister des Ortsteiles

Mosbach — 398,43 EUR/Monat

Kahlenberg — 179,01 EUR/Monat

Schönau a.d. H. — 316,24 EUR/Monat.

Die Aufwandsentschädigung nach Satz 4 g), h) und i) verändert sich ab dem 01.01.2026 jährlich, um die letzte im Gesatz- und Verordnungsblatt des Freistaates Thüringen veröffentlichte Preisentwicklungsrate nach § 26 Abs. 3 Abgeordnetengesetz in der Fassung vom 9. März 1995 (GVBl. S. 121) in der jeweils geltenden Fassung geändert“

Artikel 2 - Sprachform und Inkraftreten

1.

Die in dieser Hauptsatzung verwendeten personenbezogenen Bezeichnungen gelten für alle Geschlechtsformen.

2.

Diese 4. Änderungssatzung zur Hauptsatzung tritt am Tage nach der Bekanntmachung in Kraft.

Wutha-Farnroda, den 16.12.2024

Gemeinde Wutha-Farnroda

gez. Schlothauer

Bürgermeister —  - Siegel -