Zwei junge Bäume, eine Ulme und eine Schwarzerle, weisen starke Stammschäden auf, die mutwillig mit einer Axt oder Machete verursacht wurden. Die Schadstellen wurden versorgt, aber das gesamte Ausmaß der Schäden am Stamm sowie die Folgen für die Vitalität der Bäume werden noch geprüft. Sollte sich der Schaden als irreparabel entpuppen, wäre das ein Sachschaden in Höhe von Circa 1400 bis 2700 Euro.
Baumstämme dürfen nicht verletzt werden, da die Rinde und besonders die darunterliegende Kambiumschicht für das Wachstum und den Nährstofftransport lebenswichtig sind. Durch eine Beschädigung wird der Transport von Wasser und Nährstoffen unterbrochen, der Baum muss viel Energie in die Wundheilung stecken statt in sein Wachstum. Offene Wunden sind Eintrittspforten für Pilze, Bakterien und Insekten, das fördert Fäule und kann zum Absterben oder zu Schwächung führen. Außerdem entstehen durch Narben später Ast- und Stammfehler, die die Stabilität mindern und den Baum windanfälliger machen. Kurz gesagt: Verletzungen schaden Gesundheit, Zuwachs und Stabilität des Baumes.
Die Gemeinde Wutha-Farnroda weist darauf hin, dass mutwillige Beschädigungen von Bäumen Sachbeschädigungen sind und strafrechtlich verfolgt werden.
Wenn Sie etwas Auffälliges gesehen haben oder Hinweise zur Tat geben können, wenden Sie sich bitte an die Gemeindeverwaltung Wutha-Farnroda. Gemeinsam möchten wir den Schlosspark sicher und grün erhalten.