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Hörsel-Zeitung
Ausgabe 3/2026
Nichtamtlicher Teil
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Müllablagerungen

Zum wiederholten Male kam es zu illegalen Müllentsorgungen im Gemeindegebiet. Immer häufiger werden Grün- und Strauchschnitt, Bauschutt, Sperrmüll und Altreifen und ähnliches außerhalb der vorgesehenen Wege entsorgt. Die Folgen sind Umweltbelastungen, verschmutzte Grünflächen und steigende Kosten für die Gemeinde. Auch der Aufwand für die Ermittlung der Verursacher nimmt zu.

Besonders problematisch ist die Entsorgung von Abfällen in Wäldern und Grünanlagen. Dies ist rechtswidrig, schädigt die Natur und verstößt gegen geltende Vorschriften. Verstöße werden geahndet und können hohe Bußgelder nach sich ziehen - bei Altreifen z.B. bis zu 100.000 Euro.

Für die Entsorgung stehen ausreichend legale und umweltfreundliche Möglichkeiten zur Verfügung, etwa über Wertstoffhöfe. Erneut gab es Hinweise aus der Bevölkerung, die helfen, Umweltverstöße aufzudecken.

 

 

 

 

Sperrmüll darf nicht an Textilcontainern abgestellt werden!

Vereinbaren Sie stattdessen einen kostenlosen Sperrmüll-Abholtermin mit Ihrem örtlichen Entsorger.

Bitte entsorgen Sie Abfälle ordnungsgemäß -

nur gemeinsam können wir Umwelt und Lebensqualität schützen.

Auch Kleidercontainer dienen nicht zur Müllentsorgung

Nur saubere und tragbare Kleidung kann sinnvoll wiederverwertet werden. Verschmutzte oder nasse Textilien sind nicht recycelbar und müssen kostenintensiv entsorgt werden. Bitte werfen Sie daher ausschließlich geeignete Kleidung in die Container.

Was in den Textilcontainer darf:

  • saubere, noch tragbare Damen-, Herren- und Kinderkleidung

  • Lederbekleidung und Pelze

  • saubere Schuhe (paarweise zusammengebunden), auch Bergschuhe

  • saubere Unterwäsche und Socken

  • tragbare Strumpfhosen

  • Mützen, Hüte, Handschuhe

  • Badebekleidung und Badetücher

  • Arbeitskleidung, Overalls, Militärkleidung

  • Tisch-, Bett- und Haushaltwäsche

  • Vorhänge

  • Gürtel, Taschen und Rucksäcke

  • Feder- und Daunendecken sowie -kissen (nicht stark verschmutzt)

  • Schlafsäcke

  • Schürzen

  • Plüschtiere und Weichspielzeug

Was z. B. nicht in den Textilcontainer darf:

  • nasse Ware

  • stark verschmutzte oder defekte Kleidung/Textilien

  • Textilabfälle und Schnittreste

  • Matratzen, Polster, Sitzkissen, Teppiche, Dämmstoffe

  • Skischuhe, Inlineskates, Gummistiefel, Langlaufschuhe

  • einzelne Schuhe

  • plastifizierte Kleidung

  • Seile und Fäden

  • Batterien

  • textil-fremde Materialien