Wespen stehen durch Bundesrecht unter Natur- und Artenschutz. Aus diesem Grund darf auch nicht jedes Wespennest entfernt werden oder Wespen verletzt oder getötet.
Um zu erfahren, ob die Entfernung von Wespennestern zulässig ist, gilt Folgendes:
Die Zulässigkeit der Entfernung muss im Einzelfall beurteilt werden. Um über die Entfernung des Nestes zu entscheiden, sind entsprechende Fachfirmen (Kammerjäger/Schädlingsbekämpfer), fachkundige Personen, wie Imker oder Tierschutzvereine, zu Rate zu ziehen. Wird sich für die Entfernung des Wespennestes entschieden, wird die Entfernung auch von diesen Firmen oder Personen durchgeführt.
In vielen Fällen wird für die Entfernung eines Wespennestes die Feuerwehr gerufen. Grundsätzlich ist aber die Entfernung von Wespennestern nicht Aufgabe der Feuerwehr.
Eine Ausnahme für den Einsatz der Feuerwehr besteht dann, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen:
| - | Es liegt eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit vor und die Entfernung des Wespennestes liegt im überwiegend öffentlichen Interesse. |
| Dies ist z.B. gegeben, wenn Wespennester auf öffentlichen Straßen und Plätzen, Kindergärten, Schulen, Krankenhäusern und Alten- und Wohnheimen vorkommen. |
| - | Es liegt ausdrücklich eine konkrete Gefahr für Leib und Leben einer Person vor. |
| Dies kann z.B. gegeben sein, wenn eine Allergie besteht, bei alten oder hilflosen Personen, die den Wespen nicht fernbleiben können, Nestern in Schlafzimmern oder Kinderzimmern. Hierbei ist zu beachten, dass es zumutbar ist, Räume für eine gewisse Zeit nicht zu nutzen und zu verschließen, bis eine Fachfirma oder oben genannte qualifizierte Personen ein Nest entfernt haben. |
| - | Es liegt Gefahr im Verzug vor und es ist nicht zumutbar, auf eine Fachfirma oder oben genannte Personen zu warten. |
Ausschließlich in diesen Fällen wird die Feuerwehr für die Entfernung eines Wespennestes tätig. Über den Einsatz entscheiden der Ortsbrandmeister und die jeweiligen Wehrführer der Ortsteilfeuerwehren nach pflichtgemäßem Ermessen.
Die Kontaktdaten der Feuerwehr entnehmen Sie bitte unserer Internetseite.
Ordnungsverwaltung
GV Wutha-Farnroda