Für die Einwohner von Wutha-Farnroda, einschließlich Ortsteile, findet am
Dienstag, dem 23. September 2025, um 18.30 Uhr,
in der Hörselberghalle, Ruhlaer Str. 41-43
auf der Grundlage des § 4 Hauptsatzung der Gemeinde Wutha-Farnroda
eine Einwohnerversammlung statt.
Themen:
| 1. | Aktuelles aus der Gemeinde Wutha-Farnroda |
| 2. | Investitionen gestern, heute und morgen |
| 3. | Sonstiges |
Die Einwohner können Anfragen in wichtigen Gemeindeangelegenheiten, die nicht von der Tagesordnung der Einwohnerversammlung erfasst sind, bis spätestens zwei Tage vor der Einwohnerversammlung bei der Gemeinde (Rathaus, Eisenacher Str. 49, 99848 Wutha-Farnroda) einreichen.
Die Anfragen sollen vom Bürgermeister in der Einwohnerversammlung beantwortet werden. Ausnahmsweise kann der Bürgermeister Anfragen auch innerhalb einer Frist von drei Wochen schriftlich beantworten.
Wutha-Farnroda, 28.08.2025
Schlothauer
Bürgermeister