Auf der Grundlage der §§ 55 ff. der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) in der jeweils gültigen Fassung, hat der Gemeinderat der Gemeinde Wutha-Farnroda folgende Haushaltssatzung beschlossen:
§1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit festgesetzt; er schließt
| im Verwaltungshaushalt | ||
| in den Einnahmen | 12.364.980 € |
| und Ausgaben mit | 12.364.980 € |
| und im Vermögenshaushalt | ||
| in den Einnahmen | 2.948.380 € |
| und Ausgaben mit | 2.948.380 € |
ab.
§2
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen wird auf 480.000 € festgesetzt.
§3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird auf 2.229.400 € festgesetzt.
§4
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 1.300.000 € festgesetzt.
§5
Es gilt der als Anlage beschlossene Stellenplan.
§6
| 1. | Es gelten die in der Anlage aufgeführten Deckungsvermerke. | ||
| 2. | Es gelten die in der Anlage aufgeführten Zweckbindungsvermerke. | ||
| 3. | Die Ausgabeansätze im Verwaltungshaushalt der im folgenden genannten Haushaltsstellen werden für übertragbar erklärt: | ||
| 03100.655000 | - | Sachverständigen- und Gerichtskosten (Gemeindekasse) |
| 13000.655001 | - | Konzepte Umsetzg. Feuerwehrbedarfsplan |
| 36000.540210 | - | Gehölzschnitt |
| 61600.655000 | - | Sachverständigen- und Gerichtskosten (Wärmeplanung) |
| 69000.510000 | - | lfd. Unterhaltung Gewässer |
| 85500.510000 | - | Unterhaltung d. sonstig. unbewegl. Vermög. Forst |
§7
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2025 in Kraft.
Nachrichtlich:
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern sind mit der vom Gemeinderat in der Sitzung am 03.12.2024 (Beschluss GR 31/03/2024 vom 03.12.2024) beschlossenen Hebesatzsatzung wie folgt festgesetzt:
| 1. | Grundsteuer | ||
| a) | für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) | 320 v. H. |
| b) | für die Grundstücke (B) | 450 v. H. |
| 2. | Gewerbesteuer | 420 v. H. | |
Mit Schreiben vom 29.08.2025 wurde der Kommunalaufsicht des Wartburgkreises die vom Gemeinderat am 26.08.2025 beschlossene Haushaltssatzung 2025 mit dem Haushaltsplan 2025 samt seiner Anlagen und der Finanzplan angezeigt und um Prüfung sowie Genehmigung gebeten.
Mit Bescheid vom 11.09.2025, Az. 15 092 G 200-364/25 (Ru), erfolgte vom Landratsamt Wartburgkreis - Kommunalaufsicht - die rechtsaufsichtliche Genehmigung der Haushaltssatzung der Gemeinde Wutha-Farnroda für das Haushaltsjahr 2025 wie folgt:
| 1. | Von den in der Haushaltssatzung 2025 getroffenen Festsetzungen wird der auf 480.000 EUR festgesetzte Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen genehmigt. |
| 2. | Dieser Bescheid ergeht kostenfrei. Auslagen werden nicht erstattet. |
Die vorstehende Haushaltssatzung enthält keine weiteren genehmigungspflichtigen Bestandteile. Die Haushaltssatzung ist auszufertigen und unter Hinweis auf die rechtsaufsichtliche Genehmigung öffentlich bekannt zu machen (§ 57 Abs. 3 Satz 1 ThürKO).
Die vorstehende Haushaltssatzung 2025 der Gemeinde Wutha-Farnroda wird hiermit öffentlich bekanntgemacht.
Die Haushaltssatzung 2025 sowie der Haushaltsplan 2025 mit seinen Anlagen liegt zur Einsichtnahme in der Zeit vom
18. September 2025 bis 30. September 2025
in der Gemeindeverwaltung Wutha-Farnroda, Eisenacher Straße 49, 99848 Wutha-Farnroda, Bürgerbüro während der Sprechzeiten
| Montag bis Freitag | 09.00 Uhr - 12.00 Uhr | sowie |
| Dienstag | 13.00 Uhr - 18.00 Uhr | und |
| Donnerstag | 13.00 Uhr - 16.00 Uhr | |
zur Einsichtnahme aus.
Gemäß § 80 Abs. 3 Satz 1 ThürKO werden die Unterlagen bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung 2025 zur Einsichtnahme) zur Verfügung gehalten.
Wutha-Farnroda, den 15.09.2025
Gemäß § 11 der 3. Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Wutha-Farnroda erfolgte die öffentliche Bekanntmachung am Montag, 15.09.2025 auf der Homepage der Gemeinde unter www.wutha-farnroda.de.