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Amtsblatt der VG Wasungen - Amt Sand
Ausgabe 1/2024
Nichtamtlicher Teil
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Nichtamtlicher Teil

der Offenlegung des Ergebnisses der Grenzfeststellung, Grenzwiederherstellung und Abmarkung von Flurstücksgrenzen

In der

Gemeinde

Wasungen

Gemarkung

Wasungen

Flur 0

Flurstücke 1886, 1903/2, 2135/2

wurde eine Grenzfeststellung, Grenzwiederherstellung und Abmarkung nach den Bestimmungen der §§ 9 bis 15 des Thüringer Vermessungs- und Geoinformationsgesetzes (ThürVermGeoG) vom 16. Dezember 2008 (GVBl. S. 574) in der jeweils geltenden Fassung durchgeführt. Über die Liegenschaftsvermessung und deren Ergebnis wurde eine Grenzniederschrift aufgenommen.

Diese Grenzniederschrift und die Dokumentation der Anhörung der Beteiligten sowie die dazugehörige Skizze können von den Beteiligten

vom 01.04.2024 bis 02.05.2024

in der Zeit

von Mo. bis. Fr

08:00 bis 16:00 Uhr

in den Räumen des

ÖbVI Heiko Eckardt Dipl.-Ing. (FH)

Werrastraße 11, 98617 Meiningen

Tel.: (0 36 93) 47 86 33

eingesehen werden.

Gemäß § 10 Abs. 4 ThürVermGeoG wird durch Offenlegung das Ergebnis der oben genannten Liegenschaftsvermessung bekannt gegeben. Das Ergebnis der Liegenschaftsvermessung gilt als anerkannt, wenn innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegungsfrist kein Widerspruch eingelegt wurde.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen das Ergebnis der Liegenschaftsvermessung kann innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegungsfrist bei ÖbVI Heiko Eckardt Dipl.-Ing. (FH) Werrastraße 11, in 98617 Meiningen schriftlich oder zur Niederschrift Widerspruch erhoben werden.

Meiningen, 06.03.2024

gez.

Heiko Eckardt Dipl.-Ing. (FH)