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Amtsblatt der VG Wasungen - Amt Sand
Ausgabe 2/2024
Amtlicher Teil
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Die Verwaltungsgemeinschaft „Wasungen - Amt Sand“ erinnert an die Fälligkeiten für zu zahlende Steuern

Entsprechend den jeweiligen Gewerbesteuer-/ Grundsteuer- und Hundesteuerbescheiden sind folgende Fälligkeiten zu beachten:

bei Quartalszahlung:

15.02.; 15.05.; 15.08. und 15.11.

bei Jahreszahlung

01.07.

bei Hundesteuer

01.07.

Außerdem weisen wir darauf hin, dass gemäß der „Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer in der Stadt Wasungen (Hundesteuersatzung), das Halten eines über sechs Monate alten Hundes einer gemeindlichen Jahresaufwandsteuer unterliegt.

Wer einen über sechs Monate alten Hund anschafft oder mit einem solchen Hund zuzieht, hat ihn unverzüglich schriftlich bei der Stadt Wasungen anzumelden.

Gemäß den Hundesteuersatzungen der Einheitsgemeinde Schwallungen, der Gemeinde Mehmels und der Gemeinde Friedelshausen unterliegt das Halten eines über vier Monate alten Hundes einer gemeindlichen Jahresaufwandssteuer. Auch hier ist der Hund unverzüglich schriftlich anzumelden.

Bei der Anmeldung ist auch eine Tierhalter-Haftpflichtversicherung entsprechend nachzuweisen und die Chip-Nummer mitzuteilen.

Ebenso hat die Abmeldung im Todesfall des Tieres oder bei Umzug unverzüglich schriftlich zu erfolgen.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Steueramt