Aufgrund der §§ 19 Abs. 1 und 21 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41) i.V.m. §§ 1, 2, 10 und 11 des Thüringer Kommunalabgabengesetzes (ThürKAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. September 2000 (GVBl. S. 301) und der §§ 1, 2 der Thüringer Allgemeinen Verwaltungskostenordnung (ThürAllgVwKostO) - in der jeweils geltenden Fassung - hat die Gemeinschaftsversammung der VG „Wasungen-Amt Sand“ in der Sitzung am 13.05.2024 folgende Satzung zur Erhebung von Verwaltungskosten beschlossen:
§ 1
Erhebung von Verwaltungskosten
(1) Die VG „Wasungen-Amt Sand“ erhebt für Amtshandlungen im eigenen Wirkungskreis und im übertragenen Wirkungskreis Verwaltungskosten (Verwaltungsgebühren und Auslagen).
(2) Die Gebührenerhebung nach anderen Vorschriften wird von dieser Regelung nicht berührt.
§ 2
Anwendung des Thüringer Verwaltungskostengesetzes
nebst Gebührenverzeichnis
Für den eigenen Wirkungskreis und übertragenen Wirkungskreis wird das Thüringer Verwaltungskostengesetz (ThürVwKostG) nebst der Thüringer Allgemeinen Verwaltungskostenordnung (ThürAllgVwKostO) und dem Allgemeinen Verwaltungskostenverzeichnis in den jeweils geltenden Fassungen für anwendbar erklärt (§ 11 Abs. 5 ThürKAG).
§ 3
Inkrafttreten
Diese Verwaltungskostensatzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verwaltungskostensatzung der VG „Wasungen - Amt Sand“ vom 25.07.2012 außer Kraft.
Wasungen, 17.05.2024
Thomas Kästner
Ehrenamtlicher Gemeinschaftsvorsitzender — - Siegel -