Die Planungsversammlung der Regionalen Planungsgemeinschaft Südwestthüringen hat am 25. März 2026 den Beschluss zum 2. Entwurf des Regionalplans Südwestthüringen gefasst. Der Entwurf beinhaltet wichtige Festlegungen für die räumliche und strukturelle Entwicklung der Region und definiert konkrete Ziele zur künftigen Flächennutzung. Neben der Ausweisung von Flächen für Wohn- und Gewerbegebiete, Infrastrukturprojekte und Grünzonen, legt der Regionalplan auch verbindliche Standorte für die Gewinnung von Windenergie fest.
Der beschlossene Entwurf versetzt die Region in die Lage, Entwicklungen gezielt zu lenken und insbesondere beim Bau von Windrädern ungewollten Wildwuchs zu verhindern.
Der Entwurf des Regionalplans sowie weitere zweckdienliche Unterlagen können im Zeitraum vom 18.05.2026 bis einschließlich 20.07.2026 öffentlich eingesehen werden.
Die Einsichtnahme ist unter anderem an folgenden Stellen möglich:
Landratsamt Schmalkalden-Meiningen
Fachbereich Kreisplanung, Bau und Umwelt
Obertshäuser Platz 1
98617 Meiningen
Haus 4, Erdgeschoss, Zimmer 107
Um vorherige telefonische Terminvereinbarung unter 03693/485-8382 wird dringend gebeten.
Regionale Planungsstelle Südwestthüringen
beim Thüringer Landesverwaltungsamt
Karl-Liebknecht-Straße 4
98527 Suhl
Haus 3, Raum 1.39/1.40
Um vorherige telefonische Terminvereinbarung unter 0361/57 331 5301 wird gebeten.
Darüber hinaus steht der Planentwurf mit weiteren begründenden Unterlagen unter folgendem Link zum Download zur Verfügung: https://regionalplanung.thueringen.de/suedwestthueringen
Eine Einsichtnahme direkt in der Verwaltung ist nicht möglich.
Stellungnahmen zum 2. Entwurf des Regionalplans sollen im o. g. Zeitraum elektronisch an regionalplan2026-suedwest@tlvwa.thueringen.de übermittelt werden.
Darüber hinaus können Stellungnahmen in der genannten Frist auch schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bei der Regionalen Planungsstelle Südwestthüringen vorgebracht werden. Nutzen Sie hierzu bitte die vorstehenden Kontaktdaten.
Der 2. Entwurf des Regionalplans Südwestthüringen wird im Beteiligungszeitraum 18.05. bis 20.07.2026 auf der Internetseite der Regionalen Planungsgemeinschaft Südwestthüringen
https://regionalplanung.thueringen.de/suedwestthueringen/regionalplan-suedwestthueringen zur Verfügung gestellt.
Hinweis zur Bekanntmachung im Thüringer Staatsanzeiger Nr. 18/2026,
Seite 562:
Beim Auslegungsort „Regionale Planungsstelle Südwestthüringen“ ist die angegebene Telefon-Nr. zur Terminvereinbarung leider fehlerhaft.
Diese lautet richtigerweise: 0361 / 57 331 5301.
Wir bitten um Beachtung.
Rückfragen sind bei der Regionalen Planungsstelle Südwestthüringen unter der Telefonnummer 0361 / 57 331 5301 möglich.
Bekanntmachung Thür Staatsanzeiger Nr. 18-2026:
https://daten2.verwaltungsportal.de/dateien/seitengenerator/36d38e654cd99febfcec5da2ee09dae970067/Bekanntmachung_Thuer_Staatsanzeiger_Nr._18-2026.pdf
Bekanntmachungsunterlagen:
https://regionalplanung.thueringen.de/suedwestthueringen/regionalplan-suedwestthueringen/aenderung-des-regionalplanes/entwurf/entwurfsstand-032026