Auf der Grundlage des § 74 Thüringer Wassergesetz (ThürWG) vom 28.05.2019 wird beim Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN) eine Schaukommission für das Gewässer 1. Ordnung „Werra“ gebildet. Für die Durchführung der Schau an Gewässern 1. Ordnung ist das TLUBN zuständig.
Geschaut wird das Gewässer, die Uferbereiche, die Anlagen an den Gewässern und die Überschwemmungsgebiete. Im Zuge der Gewässerschau werden die Gewässerrandstreifen begangen. Die betreffenden Grundstückseigentümer/Nutzungsberechtigten werden hiermit informiert, dass eine Duldungspflicht für das Betreten der Grundstücke nach § 101 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, 4 und 6 WHG besteht, soweit dies erforderlich ist.
Aus der nachfolgenden Tabelle sind die vorgesehenen Schautermine und der zu schauende Gewässerabschnitt ersichtlich.
Witterungsbedingt kann es zu Einschränkungen und Terminverschiebungen kommen.
(Änderungen vorbehalten)
| Datum | Uhrzeit | Gewässerabschnitt* | Landkreis |
| 21.10.2025 | 09:00 Uhr bis 15:00 Uhr | von Wehr an der Walkmühle in Meiningen inkl. Brolle und Flutmulde bis Werra Brücke L2624 in Walldorf | Schmalkalden-Meiningen |
| 23.10.2025 | 09:00 Uhr bis 15:00 Uhr | von Werra Brücke L2624 Walldorf bis Mündung Zillbach in Schwallungen | Schmalkalden- Meiningen |
| 28.10.2025 | 09:00 Uhr bis 15:00 Uhr | von Mündung Zillbach in Schwallungen bis Campingplatz Breitungen | Schmalkalden-Meiningen |
| 30.10.2025 | 09:00 Uhr bis 15:00 Uhr | von Campingplatz Breitungen bis Werra Brücke L2895 in Bad Salzungen | Schmalkalden-Meiningen Wartburgkreis |
*Aufzählung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit
| An- oder Rückfragen können an folgende Adresse vorgenommen werden: | |
| Postalisch: | Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz Referat 44 Göschwitzer Straße 41 07745 Jena |
| Telefonisch: | Gewässerunterhaltung: Tel.-Nr.: 0361 57 3942 888 |
| Per E-Mail: | gu@tlubn.thueringen.de |