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Amtsblatt der VG Wasungen - Amt Sand
Ausgabe 4/2023
Amtlicher Teil
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Haushaltssatzung der VG „Wasungen - Amt Sand“ für das Haushaltsjahr 2024

Haushaltssatzung

der VG „Wasungen - Amt Sand“

für das Haushaltsjahr 2024

Aufgrund der §§ 50, 55 ff. der Thüringer Kommunalordnung erlässt die VG „Wasungen - Amt Sand“ folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit festgesetzt; er schließt

im Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit

2.079.150,00 €

und

im Vermögenshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit

104.550,00 €

ab.

§ 2

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§ 4

Die Verwaltungsumlage für die Mitgliedsgemeinden wird auf 165,00 €/ EW festgesetzt.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 340.000,00 € festgesetzt.

§ 6

Als Anlage gilt der Stellenplan.

§ 7

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2024 in Kraft.

Wasungen, 06.12.2023

Thomas Kästner

Gemeinschaftsvorsitzender —  -Siegel-