Auf der Grundlage des § 80 Abs. 3 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO -) vom 16. August 1993 (GVBl. Nr. 23 S. 501), in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. Nr. 2 S. 41), und der zuletzt gültigen Fassung, hat die Gemeinschaftsversammlung der VG „Wasungen - Amt Sand“ in ihrer Sitzung am 23.11.2023 über die Feststellung und Entlastung der geprüften Jahresrechnungen 2017 bis 2020 der VG „Wasungen - Amt Sand“ beraten und beschlossen.
Zu den Jahresrechnungen 2017 bis 2020 liegt der Schlussbericht vom 03.04.2023 des Landratsamtes Schmalkalden-Meiningen - Rechnungsprüfungsamtes - der Verwaltungsgemeinschaft vor.
Der Schlussbericht der Jahresrechnungen 2017 bis 2020 der VG „Wasungen-Amt Sand“ wird somit entsprechend des § 80 Abs. 4 der Thüringer Kommunalordnung - ThürKO - öffentlich bekannt gemacht.
Die Jahresrechnungen 2017 bis 2020 mit seinen Anlagen sowie der abschließende Prüfvermerk des Rechnungsprüfungsamtes liegt in der Zeit vom
27.12.2023 bis 12.01.2024
zu den Dienstzeiten:
| Montag | von | 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr |
| Dienstag | von | 09:00 Uhr bis 17:30 Uhr |
| Mittwoch | von | 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr |
| Donnerstag | von | 09:00 Uhr bis 15:00 Uhr |
| Freitag | von | 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr |
in der Verwaltungsgemeinschaft „Wasungen - Amt Sand“,
Amt II - Finanzverwaltung, Markt 9 und 11, 98634 Wasungen
zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich aus.
Wasungen, 29.11.2023
Thomas Kästner — - Siegel -
Ehrenamtlicher Gemeinschaftsvorsitzender