***
Ab April dieses Jahres wird im Bereich des Thüringer Forstamts Kaltennordheim mit den Arbeiten zur Waldbiotopkartierung begonnen.
Die Waldbiotopkartierung ist nach § 5 Thüringer Waldgesetz (ThürWaldG) durch die Landesforstanstalt flächendeckend für alle Waldbesitzarten kostenfrei durchzuführen. Hierbei werden verschiedene Daten erhoben, die den zum Aufnahmezeitpunkt vorhandenen Waldbestand charakterisieren.
Zuständig für die fachliche Betreuung der Waldbiotopkartierung ist das Sachgebiet 3.4 Waldnaturschutz/Schutzgebiete der ThüringenForst AöR mit Sitz in Erfurt. Die entsprechenden Kartierungsarbeiten werden in den nächsten Wochen durch beauftragte Unternehmen durchgeführt. Diese dürfen im Rahmen ihrer Tätigkeit Waldflächen jeden Eigentums betreten (§ 62 Abs. 3 Satz 2 ThürWaldG) sowie Waldwege mit Kraftfahrzeugen befahren (§ 6 Abs. 6 ThürWaldG).
Für weitere Fragen zur Waldbiotopkartierung stehen das Forstamt oder das Sachgebiet 3.4 Waldnaturschutz/Schutzgebiete in der Zentrale der ThüringenForst AöR gerne zur Verfügung. Zu erreichen sind die beiden Dienststellen über folgende Kontaktdaten:
Forstamt Kaltennordheim
Ernst-Thälmann-Straße 1, 36452 Kaltennordheim
Tel. (036966) 8360
Email: forstamt.kaltennordheim@forst.thueringen.de
(bitte im Betreff “Waldbiotopkartierung” angeben)
Thüringenforst - Anstalt öffentlichen Rechts
Hallesche Straße 20, 99085 Erfurt
Tel: (03621) 3789800
Email: Zentrale@forst.thueringen.de
(bitte im Betreff “Waldbiotopkartierung” angeben)