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Amtsblatt der VG Wasungen - Amt Sand
Ausgabe 4/2023
Amtlicher Teil
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Die Verwaltungsgemeinschaft „Wasungen - Amt Sand“ erinnert an die Fälligkeiten für zu zahlende Steuern

Die Verwaltungsgemeinschaft „Wasungen - Amt Sand“

erinnert an die Fälligkeiten für zu zahlende Steuern

Entsprechend den jeweiligen Gewerbesteuer-/Grundsteuer- und Hundesteuerbescheiden sind folgende Fälligkeiten zu beachten:

  • bei Quartalszahlung: 15.02.; 15.05.; 15.08. und 15.11.
  • bei Jahreszahlung 01.07.
  • bei Hundesteuer 01.07.

Außerdem weisen wir darauf hin, dass gemäß der „Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer in der Stadt Wasungen (Hundesteuersatzung)„ das Halten eines über sechs Monate alten Hundes einer gemeindlichen Jahresaufwandsteuer unterliegt.

Wer einen über sechs Monate alten Hund anschafft oder mit einem solchen Hund zuzieht, hat ihn unverzüglich bei der Stadt Wasungen anzumelden.

Gemäß den Hundesteuersatzungen der Einheitsgemeinde Schwallungen, der Gemeinde Mehmels und der Gemeinde Friedelshausen unterliegt das Halten eines über vier Monate alten Hundes einer gemeindlichen Jahresaufwandssteuer.

Auch hier ist der Hund unverzüglich anzumelden.

Bei der Anmeldung ist auch eine Tierhalter-Haftpflichtversicherung entsprechend nachzuweisen und die Chip-Nummer mitzuteilen.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Steueramt