Beschlussnummer: 03/280/2024
der Gemeinschaftsversammlung der VG „Wasungen-Amt Sand“
vom 28.11.2024 zur Genehmigung der Sitzungsniederschrift über die 61. öffentliche Sitzung der Gemeinschaftsversammlung vom 13.05.2024
Auf der Grundlage des § 42 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der Fassung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Gesetz vom 10. April 2018 (GVBl. S. 74) in der derzeit gültigen Fassung genehmigt die Gemeinschaftsversammlung der VG „Wasungen-Amt Sand“ am 28.11.2024 die vorliegende Niederschrift über die
61. öffentliche Sitzung
der Gemeinschaftsversammlung vom 13.05.2024.
Abstimmung:
| 9 Ja-Stimmen | 0 Nein-Stimmen | 5 Enthaltungen |
Beschlussnummer: 04/281/2024
der Gemeinschaftsversammlung der VG „Wasungen-Amt Sand“
vom 28.11.2024 zur Genehmigung von überplanmäßigen Ausgaben des Verwaltungshaushaltes im Haushaltsjahr 2024
Auf der Grundlage des § 58 Abs. 1 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) vom 16. August 1993 (GVBl. Nr. 23 S. 501), in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. Nr. 2 S. 41), und der zuletzt gültigen Fassung, sowie in Verbindung mit der Geschäftsordnung der VG „Wasungen-Amt Sand“ vom 23. September 2009 sind überplanmäßige und außerplanmäßige Ausgaben nur zulässig, wenn sie unabweisbar sind und die Deckung gewährleistet ist. Sind sie erheblich, so sind sie von der Gemeinschaftsversammlung zu beschließen.
Die Gemeinschaftsversammlung beschließt in seiner Sitzung am 28.11.2024 die überplanmäßigen Ausgaben von 9.564,72 € in der HH-Stelle 1.0610.5330 - Verwaltungsgebäude Markt 9-11 - Mietnebenkosten VG - und deren Deckungsmöglichkeit, da sie zeitlich und sachlich notwendig waren.
Begründung für die Entstehung der überplanmäßigen Ausgaben:
9.564,72 € in der HH-Stelle 1.0610.5330 -
Verwaltungsgebäude Markt 9-11 - Mietnebenkosten VG
Betriebskostenabrechnung 2023, Nachzahlung Markt 9/11 u. Anteil Markt 7 (steigende Gas und Strompreise)
Die überplanmäßigen Ausgaben können wie folgt gedeckt werden:
9.564,72 € 1.6000.4140 Bauverwaltung -
Beschäftigungsentgelte für Angestellte - Minderausgaben
Abstimmung:
| 14 Ja-Stimmen | 0 Nein-Stimmen | 0 Enthaltungen |
Beschlussnummer: 05/282/2024
der Gemeinschaftsversammlung der VG „Wasungen-Amt Sand“
vom 28.11.2024 zum Erlass der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025
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Auf der Grundlage des §§ 50, 55 Abs. 1 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. Nr. 2 S. 41) in der zuletzt geänderten Fassung, beschließt die Gemeinschaftsversammlung in ihrer Sitzung am 28.11.2024 die
Haushaltssatzung für das Jahr 2025
Die Haushaltssatzung 2025 der VG „Wasungen-Amt Sand“ ist gemäß § 57 Thüringer Kommunalordnung - ThürKO - mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen der Rechtsaufsichtsbehörde zur Prüfung und Genehmigung vorzulegen.
Abstimmung:
| 14 Ja-Stimmen | 0 Nein-Stimmen | 0 Enthaltungen |
Beschlussnummer: 06/283/2024
der Gemeinschaftsversammlung der VG „Wasungen-Amt Sand“
vom 28.11.2024 über den Investitions- und Finanzierungsplan der VG „Wasungen- Amt Sand“ als Anlage zum Haushaltsplan 2025
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Auf der Grundlage des § 62 Abs. 4 in Verbindung mit dem § 26 Abs. 2 Nr. 8 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. Nr. 2 S. 41) in der zuletzt geänderten Fassung, beschließt die Gemeinschaftsversammlung der VG „Wasungen- Amt Sand“ den dem Haushaltsplan 2025 als Anlage beigefügten
Investitions- und Finanzierungsplan
der VG „Wasungen-Amt Sand“.
Abstimmung:
| 14 Ja-Stimmen | 0 Nein-Stimmen | 0 Enthaltungen |
Wasungen, 28.11.2024
Bemerkung:
Zur Beschlussfassung waren 14 Mitglieder der Gemeinschaftsversammlung der VG „Wasungen-Amt Sand“ anwesend.
Thomas Kästner
Ehrenamtlicher Gemeinschaftsvorsitzender — - Siegel -