Aufgrund der §§ 50, 52 Thüringer Kommunalordnung i.V.m. §§ 23 und 36 des Thüringer Gesetzes über die kommunale Gemeinschaftsarbeit i.V.m. §§ 55 ff. der Thüringer Kommunalordnung erlässt die VG „Wasungen - Amt Sand“ folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit festgesetzt; er schließt im:
| Verwaltungshaushalt | ||
| in den Einnahmen und Ausgaben mit | 2.259.900,00 € |
| und im | ||
| Vermögenshaushalt | ||
| in den Einnahmen und Ausgaben mit | 174.150,00 € |
ab.
§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
Die Verwaltungsumlage für die Mitgliedsgemeinden wird auf 165,00 €/ EW festgesetzt.
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 376.500,00 € festgesetzt.
§ 6
Als Anlage gilt der Stellenplan.
§ 7
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2025 in Kraft.
Wasungen, 05.12.2024
Thomas Kästner
Gemeinschaftsvorsitzender — -Siegel-