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Amtsblatt der VG Wasungen - Amt Sand
Ausgabe 4/2024
Amtlicher Teil
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Haushaltssatzung der VG „Wasungen - Amt Sand“ für das Haushaltsjahr 2025

Haushaltssatzung

der VG „Wasungen - Amt Sand“

für das Haushaltsjahr 2025

Aufgrund der §§ 50, 52 Thüringer Kommunalordnung i.V.m. §§ 23 und 36 des Thüringer Gesetzes über die kommunale Gemeinschaftsarbeit i.V.m. §§ 55 ff. der Thüringer Kommunalordnung erlässt die VG „Wasungen - Amt Sand“ folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit festgesetzt; er schließt im:

Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit

2.259.900,00 €

und im

Vermögenshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit

174.150,00 €

ab.

§ 2

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§ 4

Die Verwaltungsumlage für die Mitgliedsgemeinden wird auf 165,00 €/ EW festgesetzt.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 376.500,00 € festgesetzt.

§ 6

Als Anlage gilt der Stellenplan.

§ 7

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2025 in Kraft.

Wasungen, 05.12.2024

Thomas Kästner

Gemeinschaftsvorsitzender  —  -Siegel-