Aufgrund der §§ 50, 52 Thüringer Kommunalordnung i.V.m. §§ 23 und 36 des Thüringer Gesetzes über die kommunale Gemeinschaftsarbeit i.V.m. §§ 55 ff. der Thüringer Kommunalordnung erlässt die VG „Wasungen - Amt Sand“ folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit festgesetzt; er schließt im:
| Verwaltungshaushalt | ||
| in den Einnahmen und Ausgaben mit | 2.159.500,00 € |
| und im | ||
| Vermögenshaushalt | ||
| in den Einnahmen und Ausgaben mit | 137.850,00 € |
ab.
§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind
nicht vorgesehen.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
Die Verwaltungsumlage für die Mitgliedsgemeinden wird auf 165,00 €/EW
festgesetzt.
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 359.900,00 € festgesetzt.
§ 6
Als Anlage gilt der Stellenplan.
§ 7
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2026 in Kraft.
Wasungen, 19.12.2025
Thomas Kästner
Ehrenamtlicher Gemeinschaftsvorsitzender — -Siegel-
Hinweis gemäß § 21 Abs. 4 Satz 1 ThürKO:
„Verstöße wegen der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften, die nicht die Ausfertigung und diese Bekanntmachung betreffen, können gegenüber der Stadt geltend gemacht werden. Sie sind schriftlich unter Angabe der Gründe geltend zu machen. Werden solche Verstöße nicht innerhalb einer Frist von einem Jahr nach dieser Bekanntmachung geltend gemacht, so sind diese Verstöße unbeachtlich.“