In der Gemarkung Zella-Mehlis, Flurstück 5026
wurde eine
| - | Grenzwiederherstellung |
nach den Bestimmungen der §§ 9 bis 15 des Thüringer Vermessungs- und Geoinformationsgesetzes (ThürVermGeoG) vom 16. Dezember 2008 (GVBI. S. 574) durchgeführt. Über die Liegenschaftsvermessung und deren Ergebnis wurde eine Grenzniederschrift aufgenommen. Diese Grenzniederschrift sowie die dazugehörige Skizze können von den Beteiligten
vom 29.1.2023 bis 1.3.2023 in der Zeit
Montag bis Freitag von 8:00 Uhr bis 15:00 Uhr
in den Räumen des Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur
Ulrich Pfeufer, Erich-Krempel-Str. 6, 98527 Suhl eingesehen werden.
Als Eigentümerin ist eingetragen: Frau Emmy Wahl (ohne begleitende Angaben)
Gemäß § 10 Abs. 4 ThürVermGeoG wird durch Offenlegung das Ergebnis der o. g. Liegenschaftsvermessung bekannt gegeben. Das Ergebnis der Liegenschaftsvermessung gilt als anerkannt, wenn innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegungsfrist kein Widerspruch erhoben wurde.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen das Ergebnis der Liegenschaftsvermessung kann innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegungsfrist beim Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur Ulrich Pfeufer, Erich-Krempel-Str. 6, 98527 Suhl schriftlich oder zur Niederschrift Widerspruch erhoben werden.
Suhl, 14.1.2023