Titel Logo
Stadt Anzeiger
Ausgabe 1/2024
Nichtamtliche Mitteilungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Redaktionsrichtlinien

Das vom Verlag Linus Wittich herausgegebene Amtsblatt „Stadt-Anzeiger" der Stadt Zella-Mehlis dient in erster Linie der Vermittlung amtlicher Bekanntmachungen und von Nachrichten und Informationen aus der Verwaltung und den gewählten Gremien der Stadt Zella-Mehlis. Verantwortlich für die redaktionelle Gestaltung ist die beim Fachbereich Zentrale Steuerung, Organisation der Stadt Zella-Mehlis angesiedelte Redaktion des Amtsblattes. Darüber hinaus werden Veröffentlichungen von Kirchengemeinden, Vereinen und Verbänden kostenfrei abgedruckt. Kirchen, Vereine und Verbände sollen in Zella-Mehlis ansässig sein.

Für die Veröffentlichung dieser Nachrichten gelten die folgenden Regelungen, wobei grundsätzlich kein Anrecht auf einen Abdruck besteht.

TEXTLÄNGE

Als Maß zugrunde gelegt wird für die übliche Länge aller Artikel eine DIN-A4-Seite in 12-Punkt-Schrift und -1,5-Zeilen-Abstand mit 2000 Zeichen pro Seite. In Ausnahmefällen (z. B. Jubiläen) darf der Bericht mehr Zeichen umfassen, die Entscheidung über den Abdruck liegt bei der Stadt Zella-Mehlis.

ANLIEFERUNG DER TEXTE

Die Texte müssen grundsätzlich in digitaler Form bei der Redaktion eingereicht werden. Senden Sie der Redaktion bitte eine Mail an stadtanzeiger@zella-mehlis.de.

Eine direkte Einlieferung von Texten beim Verlag Linus Wittich ist nicht möglich. Ohne Rücksprache mit der Redaktion beim Verlag eingehende Texte werden nicht veröffentlicht.

Manuskripte, maschinenschriftliche und kopierte Texte werden nicht gedruckt.

STIL

Die Berichte sind sachlich und informativ zu halten. Die Redaktion behält sich vor, bei Überschreitung der Textlänge zu kürzen bzw. Berichte wegen ihres Inhaltes, ihres Stils oder ihrer Schreibart nur auszugsweise abzudrucken oder - ohne Benachrichtigung des Einsenders - nicht zu veröffentlichen.

ORIGINALUNTERSCHRIFTEN

Originalunterschriften unter Vereins- und Verbandsmitteilungen werden nicht abgedruckt.

WIEDERHOLUNGEN UND FORTSETZUNGEN

Eine Wiederholung von Einladungen, Berichten oder Mitteilungen ist nur in Ausnahmen möglich und ist immer mit der Redaktion abzustimmen. Berichte in Fortsetzung werden nur in Ausnahmefällen veröffentlicht und sind vorher bei der Redaktion anzumelden.

FOTOS UND GRAFIKEN, LOGOS

Zu den Berichten können Fotos veröffentlicht werden. Bitte reichen Sie nur ein Foto pro Artikel ein. Die Redaktion behält sich die Veröffentlichung und Auswahl der Bilder vor. Es werden nur qualitativ gute Digitalfotos abgedruckt, die eine Mindestauflösung von 300 dpi bei einer Breite von mindestens zwölf Zentimeter nicht unterschreiten. Wenn ein Text mit Grafiken und/oder Diagrammen erläutert werden soll, werden diese im Normalfall abgedruckt. Clip-Art Grafiken, Logos und Phantasieformen wie Sterne, Kreise oder ausgeschnittene Bildteile werden grundsätzlich nicht veröffentlicht.

URHEBERRECHT UND PERSÖNLICHKEITSRECHTE

Durch den Akt der Weitergabe von Fotos und Grafiken an die Redaktion bestätigt der Einsender, dass er

a)

die Urheberrechte bzw. die Veröffentlichungsrechte der entsprechenden Abbildungen besitzt und

b)

das „Recht am eigenen Bild" der abgebildeten Personen gewahrt bleibt und der Abdruck möglich ist.

KIRCHLICHE NACHRICHTEN

Es werden die Termine aller Kirchen und zugelassenen Konfessionen veröffentlicht

VERANSTALTUNGSANKÜNDIGUNGEN

Veranstaltungsankündigungen werden auf 1/4, in Ausnahmefällen bis maximal 1/2 Seitengröße reduziert.

Ganzseitige Veröffentlichungen erfolgen nur in Absprache mit der Stadt Zella-Mehlis. Die Redaktion entscheidet, ob gestaltete Vorlagen übernommen werden.

ABDRUCK ALS BEZAHLTE ANZEIGE

Reiseausschreibungen, Nachrufe, Danksagungen an Firmen oder Einzelpersonen, Werbung für Musikgruppen, Kapellen oder Personen, Glückwünsche an Vereinsmitglieder oder Mitbürger etc. können nur in Form bezahlter Anzeigen veröffentlicht werden. Das Presse- und Wettbewerbsrecht ist zu beachten.

REDAKTIONSSCHLUSS

Der Redaktionsschluss ist unbedingt einzuhalten. Zu spät eingehende Manuskripte werden in der nächstmöglichen Ausgabe berücksichtigt. Sollte eine Terminankündigung wegen Fristablaufes gegenstandslos geworden sein, unterbleibt die Veröffentlichung ohne Benachrichtigung des Einsenders.

Telefonisch können Berichte nicht entgegengenommen werden.

NACHRICHTEN POLITISCHER PARTEIEN UND BÜRGERINITIATIVEN

Parteipolitische sowie Stellungnahmen zu allen politischen Tagesfragen und Kommentare bleiben unberücksichtigt.

LESERBRIEFE

Es werden grundsätzlich keine Leserbriefe abgedruckt.